Buchhaltungspraktiken in Dänemark
Das Verständnis des Buchhaltungssystems in Dänemark ist entscheidend, bevor Sie ein Unternehmen dort gründen. Der dänische Buchrahmen umfasst verschiedene Unternehmensformen, von Einzelunternehmen bis hin zu dänischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Ihre Buchhaltungsaufgaben variieren je nach der gewählten Unternehmensstruktur, was Aspekte wie Komplexität, Zahlungs- oder Berichtstermine, erforderliche Dokumentation, Besteuerung und regulatorische Compliance betrifft. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Buchhaltung selbst zu führen oder einen Fachmann zu engagieren. Ein erfahrener Buchhalter kann Ihnen dabei helfen, die Herausforderungen zu bewältigen, die als Unternehmensinhaber auftreten können, einschließlich der Klärung Ihrer Verpflichtungen, der Lösung von Buchhaltungs- und Berichtsproblemen sowie der Navigation durch die dänischen Buchhaltungsregulierungen und das Kontenrahmen.
Dänische Buchhaltung aus rechtlicher Sicht
In Dänemark werden die Buchhaltungspraktiken durch mehrere Gesetze geregelt. Die wichtigsten Vorschriften sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die finanziellen Berichtspflichten, die in EU-Verordnungen und -Richtlinien festgelegt sind und an das dänische Buchführungsgesetz angepasst wurden. Zwei vom Parlament eingesetzte Einrichtungen überwachen die finanzielle Berichterstattung:
1. **DSFA** – Die dänische Finanzaufsichtsbehörde.
2. **DBA** – Die dänische Unternehmensbehörde, die unter dem Ministerium für Wirtschaft und Entwicklung arbeitet und die finanzielle Berichterstattung von nicht verbundenen Unternehmensgesellschaften überwacht. Es ist wichtig zu beachten, dass seit 2007 die Verantwortung für die Festlegung dänischer Rechnungslegungsstandards auf das Dänische Rechnungslegungsstandardkomitee (DASC) übergegangen ist. Obwohl das DASC keine formale rechtliche Autorität besitzt, legt es Standards für kleine, mittlere und große dänische Unternehmen fest.
Zu den wichtigsten Gesetzen, die die Buchhaltung in Dänemark regeln, gehören:
1. **Das Buchhaltungsgesetz von 1998**, das behandelt, wie die Buchhaltung organisiert, geführt und dokumentiert werden sollte. Dieses Gesetz hebt die Verwendung eines Kontenplans, eine Struktur für Gewinn- und Verlustrechnungen sowie ein Format für Bilanzen hervor. Kürzlich, im Mai 2022, verabschiedete das dänische Parlament ein neues Buchhaltungsgesetz (Gesetz Nr. 700 vom 24. Mai 2022), das die vorherigen Buchführungsregelungen ersetzen soll. Das neue Gesetz konzentriert sich auf die Digitalisierung und verpflichtet Unternehmen, ihre Buchhaltungsunterlagen und Belege digital zu speichern. Die Durchsetzung dieses Gesetzes wurde hauptsächlich aufgrund der Bildung einer neuen Regierung verzögert. Das Hauptziel dieses Updates ist es, Steuerbetrug zu bekämpfen, was von den Unternehmen verlangt, digitale Aufzeichnungen zu führen und ihre Buchhaltungsprozesse darzulegen. Unternehmen müssen auch ihre Registrierungen und Belege digital speichern, administrative Prozesse automatisieren und etablierte IT-Sicherheitsprotokolle einhalten, die eine starke Benutzer- und Zugangsverwaltung umfassen. Darüber hinaus müssen Unternehmen ein vollständiges Backup ihres digitalen Buchhaltungssystems bei einem externen Anbieter führen. Nicht alle Dokumente müssen digitalisiert werden, aber diejenigen, die regelmäßig in gängigen digitalen Buchhaltungssystemen gespeichert werden, müssen die festgelegten Kriterien erfüllen.
2. **Das Gesetz über die finanzielle Berichterstattung von 2001** (DFSA, geändert 2015), das Richtlinien für die Erstellung von Finanzberichten bereitstellt und zwei Formate für Gewinn- und Verlustrechnungen festlegt: vergleichend und berechnet. Die Formate der Gewinn- und Verlustrechnungen verschleiern keine Abzüge des Nettoergebnisses und werden basierend auf den Klassen dänischer Unternehmen kategorisiert.
3. Das dänische Parlament hat ein neues Buchhaltungsgesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Diese Gesetzgebung, zusammen mit der Verordnung, legt die Grundsätze für standardisierte Buchführungssysteme und die technologischen Anforderungen für digitale Buchhaltungssysteme in Dänemark bis 2026 fest. Derzeit müssen Anbieter von digitalen Buchhaltungssystemen die Kompatibilität mit den Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Dänemark gewährleisten. Diese Systeme müssen den gesetzlichen Bedingungen für digitale Buchhaltung entsprechen und registriert werden, bevor sie in Dänemark vermarktet werden. Bestehende Anbieter von Buchhaltungssystemen sind verpflichtet, die neuen Vorschriften zu befolgen und sich bis zum 31. Oktober 2023 bei der dänischen Unternehmensbehörde zu registrieren. Danisch Virk beabsichtigt, bis Januar 2024 eine Liste der registrierten Standard-Buchhaltungssysteme bereitzustellen, die diese Kriterien erfüllen. Für Unternehmen, die ein nicht registriertes (z. B. proprietäres) Buchhaltungssystem verwenden und nicht mit einem digitalen Dienstleister zusammenarbeiten, müssen diese Systeme bis zum 1. Juli 2024 konform werden. Die dänische Unternehmensbehörde plant, in den kommenden Jahren schrittweise die B2B-E-Rechnung basierend auf dem bevorstehenden Buchhaltungsgesetz einzuführen.
Wir empfehlen, sich mit diesen neuen Vorschriften vertraut zu machen und Strategien in Betracht zu ziehen, um die aktualisierten Anforderungen zu erfüllen. Wenn Sie derzeit ein älteres Buchhaltungssystem verwenden, beachten Sie, dass der Übergang zu einem neuen System Zeit in Anspruch nehmen wird.
Wie sollte die Buchhaltung in Dänemark verwaltet werden?
Jeder Unternehmer, der im Königreich Dänemark tätig ist, muss die wesentlichen Aspekte der dänischen Buchhaltung verstehen, um erhebliche Strafen zu vermeiden, die durch die Nichterfüllung ihrer Pflichten entstehen können.
Wesentliche Überlegungen zur dänischen Buchhaltung umfassen:
- **Rechtlicher Rahmen:** Die dänische Buchhaltung unterliegt spezifischen Gesetzen, die Unternehmer einhalten müssen. Das Bewusstsein über diese gesetzlichen Anforderungen hilft Unternehmen, konform zu bleiben und minimiert das Risiko rechtlicher Probleme und Strafen.
- **Berichterstattungspflichten:** Eine ordnungsgemäße Organisation und Strukturierung der Berichtspflichten sind unerlässlich. Dazu gehört, dass Finanzberichte, Steuererklärungen und andere erforderliche Berichte rechtzeitig eingereicht werden.
- **Vielfältige Geschäftstätigkeiten:** Unterschiedliche Arten von Unternehmensvorhaben, wie z.B. Produktion, Dienstleistungen oder Handel, haben besondere Buchhaltungsbedürfnisse. Diese Unterschiede zu verstehen, ist entscheidend für genaue Finanzunterlagen.
- **Kontenrahmen:** Ein Kontenrahmen listet systematisch alle Konten im Hauptbuch auf und dient als Grundlage für die präzise und organisierte Erfassung von finanziellen Transaktionen.
- **Prüfanforderungen:** Dänische Unternehmen müssen Prüfungen unterzogen werden, um Transparenz und die Einhaltung von Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten. Unternehmer müssen sich über die Anforderungen für Prüfungen im Klaren sein und effektiv mit Prüfern zusammenarbeiten.
- **Steuer- und Sozialleistungen-Wissen:** Ein fundiertes Verständnis der dänischen Steuergesetze, der Versicherungsanforderungen und der Arbeitnehmerleistungen ist unerlässlich. Ein effektives Management der Steuerpflichten und die Einhaltung der Vorschriften zu Sozialleistungen unterstützen die finanzielle Stabilität.
- **Unternehmensspezifische Faktoren:** Verschiedene Elemente wie Fristen für die Einreichung, erforderliche Dokumentation, Kosten und Steuersätze unterscheiden sich je nach Art des Unternehmens. Unternehmer sollten sich dieser Besonderheiten bewusst sein.
- **Registrierung und Genehmigungen:** Die Gründung eines Unternehmens in Dänemark erfordert die Einhaltung spezifischer Vorschriften und das Erhalten notwendiger Genehmigungen. Das Verständnis dieser Prozesse ist entscheidend für eine legale Geschäftstätigkeit.
- **Dänische Buchhaltungsrichtlinien:** Neben den gesetzlichen Bestimmungen bieten die dänischen Rechnungslegungsgrundsätze wesentliche Richtlinien für die Finanzberichterstattung. Das Befolgen dieser Richtlinien stellt Genauigkeit und Konsistenz in der finanziellen Dokumentation sicher.
- **Herausforderungen bei der Unternehmensregistrierung:** Unternehmer müssen potenzielle Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unternehmensregistrierung in Dänemark bewältigen, einschließlich erforderlicher Dokumentation und der Einhaltung lokaler Gesetze.
- **Arbeitgeberverantwortlichkeiten:** Das Bewusstsein für die Verpflichtungen von Arbeitgebern umfasst das Verständnis der dänischen Arbeitsvorschriften, der Rechte der Arbeitnehmer und der Arbeitsplatzstandards. Dieses Wissen ist entscheidend für die Schaffung eines positiven Arbeitsumfelds und die Vermeidung rechtlicher Schwierigkeiten.
- **Steuerabrechnungen und Anpassungen:** Die dänische Steuerbehörde SKAT ist verantwortlich für die Überwachung von Steuerabrechnungen und -anpassungen. Unternehmer sollten sich mit diesen Prozessen vertrautmachen, um eine genaue finanzielle Abstimmung zu gewährleisten.
- **Verwaltungsaspekte:** Es ist wichtig, dass Unternehmer mit verschiedenen administrativen Elementen wie Nemkonto (einem bestimmten Bankkonto für öffentliche Zahlungen), Tastselv (online Steuerdienste), Rentensystemen, dem CPR (Zentralen Personenregister), der A-kasse (Arbeitslosenversicherung) und Gesundheitskarten vertraut sind, da diese für eine klare Navigation durch die dänischen regulatorischen Verfahren von entscheidender Bedeutung sind.
Durch proaktives Angehen dieser Bereiche können Unternehmer ein solides Fundament für konforme und erfolgreiche Geschäftspraktiken in Dänemark legen. Aktuell informiert zu bleiben über regulatorische Änderungen verstärkt zusätzlich die langfristige rechtliche Compliance und finanzielle Gesundheit.
Welche Verpflichtungen hat ein dänischer Arbeitgeber?
Ein Unternehmer, der in Dänemark tätig ist, sollte mit dem Arbeitnehmerdokumentgesetz (Ansættelsesbevis loven) gut vertraut sein. Dieses Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber, den Mitarbeitern ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das die wesentlichen Arbeitsbedingungen beschreibt, die zwischen dem Arbeitgeber und den Mitarbeitern durch Tarifverträge, die von Gewerkschaften oder Arbeitnehmerverbänden vermittelt werden, vereinbart werden.
Arbeitgeber müssen die dänischen Arbeitsgesetze sowie die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einhalten, die auf der Website der dänischen Arbeitsinspektion (UIP) zu finden sind.
Dänische Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet:
- Notwendige persönliche Schutzausrüstung für die Mitarbeiter bereitzustellen;
- Ein geeignetes Arbeitsumfeld sicherzustellen;
- Anweisungen zu den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu geben;
- Mindestens einmal jährlich Schulungen zu Gesundheit und Sicherheit anzubieten;
- Sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die Sicherheitsprotokolle am Arbeitsplatz verstehen und befolgen;
- Anstrengungen zu unternehmen, um Arbeitsunfälle zu verhindern;
- Alle Mitarbeiter fair und gleich zu behandeln;
- Den Arbeitnehmern einen angemessenen Lohn zu zahlen;
- Die Mitarbeiter gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern;
- In kontinuierlicher Zusammenarbeit mit der dänischen Behörde für Arbeitsschutz und -sicherheit zu arbeiten.
Unternehmen in Dänemark müssen sich beim dänischen Handels- und Unternehmensamt sowie im Register der ausländischen Dienstleister (RUT) registrieren und dabei eine CVR-Nummer (Zentrales Unternehmensregister) erhalten.
Einrichtungen innerhalb der EU, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden möchten, müssen die Vorschriften in den folgenden Dokumenten einhalten:
- EU-Richtlinie 96/71 vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland (einschließlich des Arbeitsumweltgesetzes, des Gesetzes über gleiche Bezahlung, des Gesetzes gegen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, des Gesetzes über rechtliche Beziehungen und des Gesetzes über die Gleichbehandlung in der Beschäftigung);
- Dänisches Gesetz zur Entsendung von Arbeitnehmern Nr. 993 vom 15. Dezember 1999.
Darüber hinaus müssen Mitarbeiter aus anderen Ländern, die nach Dänemark entsandt werden, vor der Abreise ein A-1-Formular beantragen, das die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bestätigt und Einzelheiten zu ausländischen Bestimmungen bezüglich solcher Versicherungen enthält.
Beim Einreichen des Jahresberichts bei der dänischen Unternehmensbehörde müssen die Unternehmen auch den Namen und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ("CVR-Nummer") des von ihnen genutzten Anbieters des digitalen Buchhaltungssystems angeben. Die Dokumentation der Buchhaltungspraktiken muss bis zum 1. Januar 2023 für alle Unternehmen vollständig sein, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.
Unternehmensdokumente in Dänemark
Sie finden Informationen zur Registrierung, Buchführung und zu Unternehmensabläufen in Dänemark auf der Website der dänischen Wettbewerbsbehörde: www.erhvervsstyrelsen.dk. Die Seite bietet wichtige Informationen zu den folgenden Themen:
• CVR (Unternehmensregistrierungsnummer);
• Firmenname;
• Firmenadresse;
• Kontaktdaten;
• Art der Geschäftstätigkeiten;
• Gründungs- und Liquidationsdaten;
• CPR (Registrierungsnummer, ausgenommen Privatpersonen);
• Mitarbeiterzahl;
• Informationen zu Eigentümern, Partnern und Management;
• Buchhaltungspraktiken;
• Details zu Buchführung, Finanzberichten oder Bilanzen;
• Bonitätsinformationen;
• verbundene Unternehmen;
• Branchen und Unterbranchen;
• erforderliche Dokumente zur Gründung eines Unternehmens.
Klassifizierung der Berichtspflichten
In Dänemark bildet die Erstellung von Finanzberichten die Grundlage für die Unternehmensbuchhaltung. Diese wird durch das Gesetz über die Finanzberichterstattung geregelt, das die entsprechenden Vorschriften festlegt.
Klasse A umfasst private dänische Unternehmen mit bis zu 10 Vollzeitbeschäftigten. Ihre Gesamtaktiva dürfen 7 Millionen DKK nicht überschreiten, und ihr jährlicher Nettoumsatz sollte weniger als 14 Millionen DKK betragen. Unternehmen der Klasse A sind nicht verpflichtet, Finanzberichte zu führen, müssen jedoch stattdessen Steuerberichte erstellen.
Klasse B besteht sowohl aus privaten als auch aus börsennotierten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (wie dänischen LLCs), Kommanditgesellschaften, Handelsstiftungen und anderen Einheiten mit bis zu 50 Vollzeitmitarbeitern. Ihre Gesamtaktiva dürfen 36 Millionen DKK nicht übersteigen, und ihr jährlicher Nettoumsatz muss innerhalb von 72 Millionen DKK bleiben. Im Gegensatz zu Klasse A sind Unternehmen der Klasse B verpflichtet, Finanzberichte zu erstellen.
Die International Financial Reporting Standards bieten Leitlinien für die Bewertung, Präsentation und Anerkennung von Informationen. Diese Standards sind für Unternehmen der Klasse B optional, während Unternehmen der Klasse C diesen verpflichtet sind.
Klasse C umfasst mittelgroße und große Unternehmen, Kommanditgesellschaften, private und börsennotierte Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Handelsstiftungen und alle anderen Einheiten mit mehr als 50 Vollzeitmitarbeitern. Ihre Gesamtaktiva sollten unter 143 Millionen DKK liegen, und der jährliche Nettoumsatz darf 286 Millionen DKK nicht überschreiten.
Klasse D umfasst alle staatlichen Aktiengesellschaften, die verpflichtet sind, konsolidierte Finanzberichte gemäß den MSSF-Vorschriften zu erstellen. Diese Verpflichtung endet nach dem 1. Mai (nach 4 oder 6 Jahren). Darüber hinaus umfasst Klasse D börsennotierte Unternehmen, die separate Finanzberichte erstellen müssen.
Die Berichte dieser Unternehmen sollten folgende Informationen enthalten:
• eine Zusammenfassung der Managementtätigkeiten;
• Gewinn- und Verlustrechnung;
• Jahresbilanz;
• Eigenkapitalveränderungsrechnung;
• Cashflow-Rechnung;
• ergänzende Informationen.
Einrichtungen, die von Buchhaltungspflichten befreit sind, sind diejenigen, die nicht unter Abschnitt 3(1) des dänischen Gesetzes über die Finanzberichterstattung fallen und nicht verpflichtet sind, einen Jahresbericht gemäß den Klassen B–D vorzulegen. Eine Anforderung an ein digitales Buchhaltungssystem wird voraussichtlich zum 1. Januar 2024 für Unternehmen eingeführt, die verpflichtet sind, Jahresberichte gemäß den Buchhaltungsklassen B–D mit einem Nettoumsatz von über 300.000 DKK vorzulegen. Dies umfasst Unternehmen, die in die Berichtsklasse A eingestuft sind. Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, einen Jahresbericht gemäß dem dänischen Gesetz über die Finanzberichterstattung einzureichen, werden von bestimmten vorgeschlagenen Digitalisierungsanforderungen für die Buchhaltung befreit, solange ihr Nettoumsatz in zwei Rechnungsjahren 300.000 DKK nicht überschreitet. Das übergeordnete Ziel ist es, die Verwendung von elektronischen Rechnungen für Einkaufs- und Verkaufstransaktionen zu verpflichten.
Gründung eines Unternehmens in Dänemark
1. **Wahl der Unternehmensstruktur**
Der erste Schritt zur Registrierung eines Unternehmens in Dänemark beinhaltet eine entscheidende Entscheidung bezüglich der bevorzugten Unternehmensstruktur. Unternehmer müssen zwischen der Gründung einer privaten oder öffentlichen Aktiengesellschaft wählen, wobei jede ihre eigenen Vorteile und Überlegungen mit sich bringt.
2. **Auswahl eines Firmennamens**
Sobald die Unternehmensstruktur festgelegt ist, besteht der nächste Schritt darin, einen einzigartigen und originellen Firmennamen auszuwählen. Es ist entscheidend, dass der gewählte Name heraussticht und sich nicht ähnlich wie die bestehenden Firmennamen verhält, um eine distincte Markenidentität zu gewährleisten.
3. **Eröffnung eines Geschäftskontos**
Ein wichtiger Teil des Registrierungsprozesses ist die Einrichtung eines speziellen Geschäftskontos. Unternehmer müssen das erforderliche Kapital einzahlen, um die Registrierung ihres Unternehmens zu initiieren, welches von diesem Konto finanziell unterstützt wird.
4. **Vorbereitung der Satzung**
Die Satzung sind wesentliche Dokumente, die wichtige Informationen über das Unternehmen enthalten. Sie umfassen Details zu den Zielen des Unternehmens, der organisatorischen Struktur, internen Regeln und anderen wichtigen Informationen. Eine sorgfältige Ausarbeitung dieser Satzung ist für einen reibungslosen Registrierungsprozess entscheidend.
5. **Registrierung bei den dänischen Behörden**
Um das Unternehmen offiziell anerkennen zu lassen, ist es notwendig, sich bei den dänischen Behörden zu registrieren. Dies erfordert die Einreichung eines vollständigen Antrags zusammen mit den entsprechenden unterstützenden Dokumenten. Die dänischen Behörden sind dafür verantwortlich, Unternehmen im Land zu überwachen und zu regulieren.
6. **Registrierung für die Mehrwertsteuer (MwSt.)**
Nach der erfolgreichen Registrierung des Unternehmens besteht der nächste Schritt darin, sich bei den dänischen Steuerbehörden für die Mehrwertsteuer (MwSt.) zu registrieren. Diese Registrierung ist entscheidend, um die steuerlichen Vorschriften in Dänemark einzuhalten und muss vor Beginn any geschäftlichen Aktivitäten erfolgen.
7. **Erwerb von Geschäftslizenzen**
Um legal zu operieren, muss das Unternehmen verschiedene Geschäftslizenzen und Genehmigungen erwerben, die spezifisch für die Art des Unternehmens sind. Diese Lizenzen stellen sicher, dass das Unternehmen die von den dänischen Behörden festgelegten rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Durch die sorgfältige Beachtung dieser Schritte können Unternehmer den Registrierungsprozess ihres Unternehmens in Dänemark effektiv steuern, rechtliche Konformität sicherstellen und eine solide Basis für ihre Geschäftsvorhaben schaffen.
Unternehmerische Einsichten - Wichtige Dokumente, mit denen man vertraut sein sollte
Aus der Perspektive eines Unternehmers erfordert ein umfassendes Verständnis des dänischen Steuersystems Kenntnisse über mehrere wichtige Dokumente. Diese Unterlagen sind entscheidend für die Einhaltung der Steuergesetze und für die Sicherstellung von Klarheit in finanziellen Angelegenheiten.
• Selvangivelse - Die Selvangivelse ist ein wichtiges Dokument von der dänischen Steuerbehörde (SKAT). Dieses Steuererklärungsformular wird an die beim Finanzamt eingetragene Adresse des Steuerpflichtigen gesendet, die entweder dänisch oder ausländisch sein kann. Es bietet einen detaillierten Überblick über die finanzielle Situation einer Person und hilft, Steuerverpflichtungen oder Rückerstattungen genau zu bestimmen.
• Oplysningsseddel - Dieses Dokument fasst das Einkommen eines Mitarbeiters zusammen. Das dänische Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber dieses Dokument bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Mitarbeiter ausgeben müssen. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber fünf Jahre lang Aufzeichnungen über Mitarbeiter führen, einschließlich derjenigen, die das Unternehmen verlassen haben.
• Steuererklärung - Die Einreichung einer Steuererklärung ist ein wesentlicher Bestandteil der Erfüllung von Steuerpflichten in Dänemark. In der Regel muss die Steuererklärung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Steuerjahres, das 12 Monate dauert, jedoch nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss, über die offizielle Website eingereicht werden. Endet das Steuerjahr zwischen dem 1. Februar und dem 31. März, ist die Erklärung bis zum 1. August fällig. Steuerzahlungen erfolgen zweimal im Jahr, am 20. März und am 20. November, und gehören zu den regulären finanziellen Verpflichtungen für Einzelpersonen und Unternehmen.
• Årsopgørelse - Die Årsopgørelse wird von der dänischen Steuerbehörde nach dem 2. Juli veröffentlicht. Dieses Dokument enthält die Steuerfestsetzung, die angibt, ob dem Steuerzahler eine Rückerstattung zusteht oder ob zusätzliche Steuern zu zahlen sind. Sie bietet eine vollständige Zusammenfassung des finanziellen Status des Einzelnen für das Steuerjahr und gibt eine abschließende Übersicht über Steuerpflichten oder -vorteile.
Diese Dokumente sind grundlegend für die Geschäfte eines Unternehmers mit dem dänischen Steuersystem. Das Verständnis und das Management dieser Unterlagen sind entscheidend für die Gewährleistung der finanziellen Compliance, das Einhalten von Steuerfristen und die Durchführung transparenter und rechtmäßiger finanzieller Praktiken im dänischen Geschäftsumfeld.
Prüfung dänischer Unternehmen
Eine Prüfung bezieht sich auf die Überprüfung von Jahresabschlüssen, die dänische Unternehmen durchführen müssen. Einzelheiten zum Prüfungsprozess sind im Rechnungslegungsgrundsatzgesetz enthalten. Diese Prüfungen werden von unabhängigen externen Prüfern durchgeführt, die entweder registriert oder autorisiert sind. Für Unternehmen der Klassen A und B ist die Prüfung nicht zwingend erforderlich und hängt von der jährlichen Umsatzgrenze ab. Darüber hinaus können diese Unternehmen die Art der Prüfung wählen, die sie bevorzugen, und die am besten geeigneten Dienstleistungen aus den verfügbaren Optionen auswählen. Zu den Optionen gehören eine Finanzprüfung, buchhalterische Unterstützung oder eine Kombination aus beidem, wobei die Unternehmer ihre Entscheidungen nach Gesprächen mit dem Prüfer treffen.
Es gibt verschiedene Arten von Prüfungen:
• Eine **Finanzprüfung** umfasst eine gründliche Überprüfung der Jahresabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer, der die Richtigkeit der vom Eigentümer vorgelegten finanziellen und vermögensrechtlichen Informationen verifiziert und die Einhaltung entweder dänischer oder internationaler Rechnungslegungsgrundsätze sicherstellt.
• Eine **Managementprüfung** bewertet die Effektivität und Kosteneffizienz des finanziellen Managements innerhalb dänischer Unternehmen.
• **QA (Qualitätssicherung)** bezieht sich auf das dänische System zur Überprüfung der Qualität von Jahresabschlüssen.
• Eine **Compliance-Prüfung** untersucht, ob die finanziellen Praktiken und Systeme eines Unternehmens den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Zusätzliche Informationen zur Prüfung dänischer Unternehmen umfassen:
• Interne Prüfungen sind erforderlich, um die Buchhaltungssysteme zu planen und zu überarbeiten.
• Die dänische Finanzaufsichtsbehörde (FSB) hält sich an die International Standards on Auditing (ISAs).
• Sowohl bestellte Prüfer (einschließlich staatlich autorisierten Wirtschaftsprüfern oder SPAs) als auch Prüfungsunternehmen werden alle sechs Jahre von der Prüfungsaufsichtsbehörde, die von der DBA eingerichtet wurde, geprüft.
• Das Gesetz über den Rechnungshof legt gute Prüfungspraktiken fest, die vorschreiben, dass die interne Prüfungsfunktion unabhängig von der Geschäftsführung der Einheit arbeiten sollte, wenn sie ihre Aktivitäten plant, durchführt und organisiert, wobei interne Prüfer Zugang zu den erforderlichen Informationen haben.
• 2011 fusionierten drei dänische Organisationen – das Dänische Prüfungskomitee (FSR), das Dänische Institut der Wirtschaftsprüfer (FRR) und die Vereinigung für junge Wirtschaftsprüfer und Auszubildende (REVIFORA) – zur FSR, einer berufsständischen Vereinigung, die für die Prüfung von Konten, Jahresabschlüssen sowie für Fragen der Buchhaltung und Besteuerung in dänischen Unternehmen verantwortlich ist.
Buchhaltung für ein Einzelunternehmen (Enkeltmandsvirksomhed)
Die Verwaltung der Finanzen eines Einzelunternehmens ist unkompliziert. Die anfänglichen Kosten zur Gründung eines solchen Unternehmens belaufen sich auf mindestens 10.000 DKK, was basierend auf dem aktuellen Wechselkurs etwa 6.000 PLN entspricht. Es gibt nur eine einzige Steuererklärung, und das Einkommen wird einmal besteuert. Die Einkommenssteuer- oder Mehrwertsteuererklärungen, sofern anwendbar, werden alle drei bis sechs Monate über die SKAT-Website mittels des LetLøn-Systems eingereicht. Vorauszahlungen der Einkommenssteuer sind halbjährlich am 20. März und 20. November erforderlich, was die einzige Abrechnung für ein Einzelunternehmen darstellt. Während die Erstellung von Jahresabschlüssen, einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Buchhaltungsrichtlinien, nicht zwingend erforderlich ist, wird sie empfohlen. Geschäftsinhaber, die ihre Steuerpflichten und Beiträge erfüllen, haben Anspruch auf die gleichen Gesundheits- und Rentenleistungen wie angestellte Arbeiter in Dänemark.
Der "Forretningsplan" ist ein notwendiges Element, das die Geschäftstätigkeiten beschreibt, die man beabsichtigt, durchzuführen. Dieser Plan sollte die Vision, das Geschäftskonzept, die Dienstleistungen, die finanziellen Mittel und die Verantwortlichkeiten des Eigentümers umfassen. Die Registrierung des Unternehmens bei der dänischen Erhvervsstyrelsen ist obligatorisch und kann unter www.erhvervsstyrelsen.dk abgeschlossen werden. Unternehmer müssen ihre persönliche Identifikationsnummer, CPR, angeben, um mit der Registrierung fortzufahren.
Es ist wichtig, dass Einzelunternehmer in Dänemark verstehen, dass sie aus verschiedenen Buchhaltungsmethoden wählen können, einschließlich der Kassenbuchhaltung oder der periodengerechten Buchhaltung. Die gewählte Methode kann Einfluss darauf haben, wie Einkommen und Ausgaben steuerlich erfasst werden.
Geschäftsinhaber sollten sich bewusst sein, dass sie persönlich für alle Schulden oder Verpflichtungen verantwortlich sind, die das Unternehmen eingeht. Im Gegensatz zu anderen Geschäftsmodellen, wie z.B. GmbHs, gibt es keine rechtliche Trennung zwischen den persönlichen und geschäftlichen Vermögenswerten in einem Einzelunternehmen, was bedeutet, dass persönliche Vermögenswerte gefährdet sein können, um Geschäftsschulden zu begleichen.
Obwohl die anfänglichen Einrichtungskosten relativ bescheiden sind, müssen Einzelunternehmer sorgfältige Aufzeichnungen über ihre Geschäftsausgaben führen, um von Steuervorteilen zu profitieren. Eine genaue Dokumentation der Geschäftstransaktionen ist für eine ordnungsgemäße Finanzberichterstattung und die Einhaltung der Steuergesetze von wesentlicher Bedeutung.
Die dänischen Behörden, insbesondere SKAT (die dänische Steuerbehörde), können regelmäßig Prüfungen durchführen, um die Einhaltung der Steuergesetze sicherzustellen. Daher ist es wichtig, präzise und organisierte Finanzaufzeichnungen zu führen, um das Einzelunternehmen in Dänemark effektiv zu verwalten.
Unternehmensbuchhaltung (B, C, D)
In Dänemark ist die Buchhaltung für Unternehmen komplizierter als für Einzelunternehmer. Unternehmen werden in die Klassen B, C und D eingeteilt, die Strukturen wie Gesellschaften Bürgerlichen Rechts (Interesselskab - I/S), Haftungsbeschränkte Gesellschaften (Anpartsselskab - ApS), Aktiengesellschaften (Aktieselskab - A/S) und Kommanditgesellschaften (Kommanditselskab - K/S) umfassen.
Diese Einheiten müssen Finanzberichte gemäß dem Financial Reporting Act erstellen, die Folgendes beinhalten sollten:
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Übersicht der Aktivitäten des Managements
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalveränderungsrechnung
- Bilanz
- Erläuternde Hinweise
Wenn diese Unternehmen Wertpapiere besitzen, die auf einem regulierten Markt gehandelt werden, müssen sie die IFRS-Standards anwenden, wie sie von der Europäischen Union in ihren konsolidierten Finanzberichten übernommen wurden.
IFRS bezieht sich auf die International Financial Reporting Standards, die Rahmenbedingungen, Interpretationen und Richtlinien sind, die vom International Accounting Standards Board (IASB) erstellt wurden. Diese Empfehlungen ermöglichen es Unternehmen, ihre Geschäfte nach dem Prinzip 'compliance or explain' zu führen, was bedeutet, dass sie nicht verpflichtet sind, die Empfehlungen zu übernehmen, jedoch ihre Gründe darlegen müssen, wenn sie dies nicht tun.
In Dänemark wurde das Danish Accounting Standards Committee (DASC) vom Danish Auditors' Committee (FSR) eingerichtet, um freiwillige technische Standards und Leitlinien für die Erstellung von Finanzberichten nicht börsennotierter Unternehmen zu bieten. Seit 2004 konzentriert sich das DASC auf die Bewertung und Kommentierung von Entwurfsunterlagen und Diskussionspapieren der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und des IASB, während es auch technische Einblicke zu aktuellen Buchhaltungsfragen gibt und Outreach-Programme initiiert.
Die dänische Unternehmensbehörde ist verantwortlich für die Aktualisierung von Unternehmens- und Rechnungslegungsgesetzen. Jeder, der ein Geschäft in Dänemark betreibt, muss Steuern zahlen. Wenn der Jahresumsatz des Unternehmens unter 20.000 DKK liegt, ist eine Körperschaftsteuer (CIT) von 22 % fällig. Überschreitet der Umsatz diesen Schwellenwert, muss eine Mehrwertsteuer (MwSt) von 25 % erhoben werden.
Die Europäische Union bewertet derzeit verschiedene Optionen für die elektronische Rechnungsstellung im Zusammenhang mit ihrer Mehrwertsteuer im Rahmen der Reformen des digitalen Zeitalters, die im Dezember 2022 eingeführt wurden. Alle Einrichtungen des öffentlichen Sektors in Dänemark müssen elektronische Rechnungen über NemHandel akzeptieren, eine Plattform, die auch von vielen privaten Unternehmen genutzt wird. NemHandel fungiert als Service Metadata Publisher (SMP) für Peppol und unterstützt zwei offizielle E-Rechnungsformate in Dänemark: den Peppol bis 3.0-Standard und das dänische OIOUBL. Die dänische Regierung plant jedoch, NemHandel im Einklang mit einem größeren EU-Rahmen abzubauen. Unternehmen müssen über Systeme verfügen, die in der Lage sind, elektronische Rechnungen automatisch zu senden und zu empfangen, zusätzlich zur Abwicklung von Transaktionen in einem offiziell anerkannten Buchhaltungssystem. Diese Systeme sollten in der Lage sein, Unternehmensgeschäfte zu dokumentieren, relevante Dateien an jeden Datensatz anzuhängen und sowohl Transaktionsprotokolle als auch zugehörige Dokumente fünf Jahre lang sicher zu speichern. Eine Klausel im dänischen Buchhaltungsgesetz erlaubt es dem Minister für Unternehmen und Industrie, zusammen mit dem Minister für Besteuerung, Vorschriften zu erlassen, die in der Zukunft die Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung durch Unternehmen vorschreiben.
Vergleich der dänischen Importe und Exporte
Dänemarks wichtigste Handelspartner befinden sich hauptsächlich innerhalb der Europäischen Union, darunter Deutschland, die Niederlande, das Vereinigte Königreich und Schweden.
Der dänische Exportrat (Eksportradet) verwaltet Dänemarks internationale Handelsbeziehungen.
Um von bevorzugten Zolltarifen zu profitieren, müssen Importeure Ursprungszeugnisse (EUR1) bei den dänischen Zollbehörden vorlegen. Die Zollgebühren basieren auf dem Zollwert der Waren, der sich auf den Rechnungsbetrag einschließlich Transport- und Versicherungskosten bezieht. Außerdem ist die Mehrwertsteuer (MwSt.), in Dänemark als MOMS bekannt und mit einem Satz von 25%, ebenfalls anwendbar. Diese Steuer gilt für landwirtschaftliche und industrielle Produkte sowie für nahezu alle Dienstleistungen.
Die führenden Exporte Dänemarks bestehen aus Lebensmitteln, Chemikalien und lebenden Tieren, während die Hauptimporte Maschinen und Ausrüstungen, verarbeitete Waren und Chemikalien sind.
Alle Lebensmittelprodukte müssen entsprechend gekennzeichnet und den Standards bezüglich Konservierungsstoffen entsprechen. Die Zutaten müssen auf Dänisch aufgeführt sein. Wenn ein Produkt Gesundheitsrisiken birgt, wie Medikamente oder Chemikalien, muss es eine Sicherheitswarnung auf der Verpackung tragen. Unternehmer, die Waren mit gefährlichen Chemikalien importieren, müssen sicherstellen, dass diese Stoffe im EINECS-Verzeichnis aufgeführt sind. Alle nicht gelisteten Stoffe müssen dem Ministerium für Umwelt gemeldet werden. Bei der Einführung eines chemischen Produkts auf dem dänischen Markt muss dieses entweder für den gewerblichen oder den persönlichen Gebrauch klassifiziert werden.
Es ist wichtig, die zuständigen Behörden für den Erhalt der erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu kennen. Für den Import von Lebensmittelprodukten kontaktieren Sie die dänische Veterinär- und Lebensmittelinspektion (www.vfd.dk). Das Umweltministerium beherbergt auch die Abteilung für chemische Produkte, die sich mit der Einführung von Kosmetika, Reinigungsmitteln und Waschmitteln befasst. Außerdem sind Unternehmen verpflichtet, bis zum 1. Februar jedes Jahres einen Jahresbericht an diese Abteilung einzureichen.
Laut den Richtlinien des Neuen Ansatzes erfordern die folgenden Kategorien von Industrieprodukten eine CE-Kennzeichnung:
- Spielzeug
- Maschinen
- Effizienz von wasserbetriebenen Kesseln
- Ausrüstung für potenziell explosive Umgebungen
- Nicht-automatische Waagen
- Gasgeräte
- Einfache Druckbehälter
- Energieeffizienz von Gefriertruhen und Kühlschränken
- Telekommunikationsendgeräte
- Freizeitboote und Yachten
- Diagnosetechnik (in vitro)
- Niederspannungs-Elektroprodukte
- Zivile Sprengstoffe
- Seilsysteme für den Personentransport
- Bauprodukte
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- Aktive medizinische Implantate
- Aufzüge
- Persönliche Schutzausrüstung.
Ausgaben in einem dänischen Unternehmen
In Dänemark umfasst die Buchhaltung das Management von Ausgaben, Konten, Bilanz und Vermögenswerten. Die dänische Bilanzformel kategorisiert Vermögenswerte in Verbindlichkeiten und Eigenkapital basierend auf den Prinzipien der Liquidität, angeordnet von den am wenigsten liquiden (immaterielle Vermögenswerte) zu den am meisten liquiden (Bargeld).
1. Nicht umsatzwirksame Vermögenswerte:
◦ Immaterielle Vermögenswerte:
▪ Abgeschlossene Entwicklungsprojekte, einschließlich Konzessionen, Patenten, Marken und ähnlichen Rechten, die aus Entwicklungsanstrengungen hervorgehen,
▪ Laufende Entwicklungsprojekte und Vorauszahlungen für geistige Eigentumsrechte,
▪ Firmenwert,
▪ Erworbenen Konzessionen, Patente, Lizenzen, Marken und ähnlichen Rechten;
◦ Grundstücke, Anlagen und Ausstattungen:
▪ Grundstücke und Gebäude,
▪ Maschinen und Geräte,
▪ Laufende Bauprojekte und Vorauszahlungen für Sachanlagen,
▪ Sonstiges (wie Werkzeuge, Einbauten und Ausstattungen);
◦ Finanzanlagen:
▪ Anteile an verbundenen Unternehmen,
▪ Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen,
▪ Sonstige Forderungen,
▪ Beteiligungen,
▪ Forderungen gegenüber Eigentümern und Geschäftsführungen,
▪ Investitionen in Partnerschaften,
▪ Forderungen aus Partnerschaften,
▪ Sonstige finanzielle Investitionen.
2. Umlaufvermögen:
◦ Inventar:
▪ Rohstoffe und Betriebsmittel,
▪ Vorauszahlungen für Produkte,
▪ Unvollendete Arbeiten,
▪ Fertigwaren und Lagerbestände;
◦ Forderungen:
▪ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
▪ Forderungen gegenüber Eigentümern und Geschäftsführungen,
▪ Forderungen aus Partnerschaften,
▪ Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen,
▪ Sonstige Schuldner,
▪ Verträge für laufende Arbeiten,
▪ Abrechnungen;
◦ Investitionen:
▪ Eigenkapitalanlagen,
▪ Investitionen in verbundene Unternehmen,
▪ Sonstige Investitionen;
◦ Bargeld:
▪ Verbindlichkeiten,
▪ Rückstellungen,
▪ Laufende und nicht laufende Schulden (Hypotheken, Anleiheverbindlichkeiten, Kredite, Gewinnanteile an Schuldtiteln, Kundenanzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Beträge, die an verbundene Unternehmen, Partnerschaften, Einkommenssteuern und andere Schulden geschuldet werden),
▪ Kapital (eingezahltes Kapital, zusätzliches einbezahltes Kapital, Neubewertungsrücklagen, andere Rücklagen und Gewinne/Verluste),
▪ Rückstellungen (für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, jährliche Steueransprüche und andere Rücklagen).
Dänischer Kontenrahmen
Hier sind die wichtigsten Kontengruppen im dänischen Kontenrahmen, die mit der Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung verbunden sind:
1. **Kontengruppe: Umsatz aus Verkäufen**
- Kontonummer: 1100; Kontoname: Warenverkauf
- Kontogruppe: Verkäufe; Kontonummer: 2100; Kontoname: Verkäufe
- **Kontengruppe: Sonstige externe Kosten**:
- Kontonummer: 3100; Kontoname: Werbekosten
- Kontonummer: 3200; Kontoname: Lokale Ausgaben
- Kontonummer: 3300; Kontoname: Kassenfehlbeträge
- Kontonummer: 3400; Kontoname: Ausgaben für exportierte Fahrzeuge
- Kontonummer: 3900; Kontoname: Sonstige Ausgaben
2. **Kontengruppe: Verarbeitungskosten**:
- Kontonummer: 4100; Kontoname: Gehälter
- Kontonummer: 4200; Kontoname: Pensionsbeiträge
3. **Kontengruppe: Abschreibungen**:
- Kontonummer: 5100; Kontoname: Abschreibung von Verkehrsmitteln
- Kontonummer: 5200; Kontoname: Abschreibung von Ausrüstung
4. **Kontengruppe: Zinserträge**; Kontonummer: 6100; Kontoname: Zinserträge
5. **Kontengruppe: Zinsaufwendungen**; Kontonummer: 7100; Kontoname: Zinsaufwendungen
6. **Kontengruppe: Außerordentliche Posten**:
- Kontonummer: 8100; Kontoname: Außerordentliche Gewinne
- Kontonummer: 8200; Kontoname: Außerordentliche Verluste
7. **Kontengruppe: Steuern**; Kontonummer: 9000; Kontoname: Körperschaftssteuer
Die für die Bilanz organisierten Konten umfassen:
8. **Kontengruppe: Anlagevermögen**:
- Kontonummer: 112; Kontoname: Sachanlagen
- Kontonummer: 11120; Kontoname: Fahrzeuge
- Kontonummer: 11121; Kontoname: Abschreibungen auf Fahrzeuge
- Kontonummer: 11130; Kontoname: Möbel
- Kontonummer: 11131; Kontoname: Abschreibung für Möbel
9. **Kontengruppe: Umlaufvermögen**:
- Kontonummer: 121; Kontoname: Inventar
- Kontonummer: 12110; Kontoname: Zusammensetzung
- Kontonummer: 122; Kontoname: Forderungen
- Kontonummer: 12210; Kontoname: Forderungen von Empfängern
- Kontonummer: 12220; Kontoname: Rückstellungen
- Kontonummer: 123; Kontoname: Kasse
- Kontonummer: 12310; Kontoname: Kasse
- Kontonummer: 12320; Kontoname: Bankkonten
- Kontonummer: 1230; Kontoname: Sparkonten
10. **Kontengruppe: Eigenkapital**:
- Kontonummer: 121; Kontoname: Gezeichnetes Kapital
- Kontonummer: 134; Kontoname: Rücklagekapital
- Kontonummer: 135; Kontoname: Finanzielle Ergebnisse
11. **Kontengruppe: Verbindlichkeiten**:
- Kontonummer: 141; Kontoname: Langfristige Verbindlichkeiten
- Kontonummer: 14110; Kontoname: Hypotheken
- Kontonummer: 142; Kontoname: Kurzfristige Verbindlichkeiten
- Kontonummer: 14210; Kontoname: Überbrückungskredite
- Kontonummer: 14220; Kontoname: Forderungen
- Kontonummer: 14230; Kontoname: Rentenzuschüsse
- Kontonummer: 14240; Kontoname: Beiträge aus dem Arbeitsmarkt
- Kontonummer: 14250; Kontoname: Steuerverbindlichkeiten
- Kontonummer: 14250; Kontoname: Steuerabrechnungen
- Kontonummer: 14290; Kontoname: Sonstige Verbindlichkeiten
Abzüge umfassen:
- Kontonummer: 21000; Kontoname: Gewinn- und Verlustrechnung
- Kontonummer: 22000; Kontoname: Bilanz
Updates zur Buchhaltungsgesetzgebung in Dänemark
Im Mai letzten Jahres genehmigte das dänische Parlament eine umfassende Überarbeitung des dänischen Buchhaltungsgesetzes (Gesetz Nr. 700 vom 24. Mai 2022), das das seit 1999 geltende Gesetz ersetzt. Das Hauptziel dieser Reform besteht darin, die Maßnahmen gegen Steuerbetrug zu verstärken und die Digitalisierung der Buchhaltungsunterlagen für dänische Unternehmen zu fördern.
Der Übergang zur digitalen Buchhaltung umfasst zwei wichtige Verpflichtungen:
1. Die Aufzeichnung der Unternehmensgeschäfte in einem digitalen Buchhaltungsystem.
2. Die Speicherung der Aufzeichnungen und der damit verbundenen Dokumente, die diese Geschäfte belegen, innerhalb eines digitalen Rahmens oder alternativ die vollständige Sicherung auf einem von einem Anbieter oder einem anderen Dritten verwalteten Server.
Der Übergang zur digitalen Buchhaltung wird in den kommenden Jahren schrittweise vollzogen, um den Unternehmen und Anbietern digitaler Buchhaltungssysteme ausreichend Zeit zu geben, sich an die neuen Vorschriften anzupassen. Diese schrittweise Umsetzung zielt auch darauf ab, die Vorteile automatisierter Buchhaltungssysteme zu nutzen.
Die dänischen Behörden haben kürzlich den Zeitrahmen für die Verpflichtungen im Zusammenhang mit digitalen Buchhaltungssystemen aktualisiert, und die Bekanntgabe verbindlicher Implementierungsdaten für Unternehmen steht bevor.
Der überarbeitete Zeitplan ist wie folgt:
- 1. Februar 2023: Beginn der Anforderungen für digitale Standard-Buchhaltungssysteme.
- 31. Oktober 2023: Frist zur Registrierung von Anbietern standardisierter Buchhaltungssysteme bei der dänischen Wettbewerbsbehörde.
- 1. Januar 2024: Registrierung der gemeldeten Systeme.
- Weitere Implementierungsfristen wurden bis auf Weiteres verschoben.
Spezifische technische Anforderungen stehen noch aus, und Entwürfe des SAF-T-Systems wurden veröffentlicht, die eine schrittweise Einführung von 2024 bis 2026 anzeigen.
Das neue Buchhaltungsgesetz in Dänemark verpflichtet Unternehmen, auf digitale Buchhaltungsunterlagen umzusteigen, was eine erhebliche Veränderung darstellt, die eine Verbesserung der finanziellen Nachverfolgbarkeit und Entscheidungsfindung ermöglichen könnte. Unternehmen müssen nun ein von den dänischen Behörden genehmigtes digitales Buchhaltungssystem verwenden, wobei sie die spezifischen Richtlinien der Regierung durch eine Verordnung einhalten müssen. Um den Überprüfungs- und Zertifizierungsprozess für Anbieter zu verbessern, beabsichtigt die dänische Regierung, die Verfügbarkeit von Zertifizierungsinformationen für digitale Anbieter zu erhöhen.
Gemäß Artikel 15 des neuen Gesetzes gelten drei wichtige Anforderungen für alle digitalen Buchhaltungssysteme, unabhängig davon, ob sie standardisiert oder eigens entwickelt sind:
1. Das System muss Unternehmensgeschäfte mit festgelegten Anhängen für jeden Eintrag aufzeichnen und diese Aufzeichnungen und Anhänge fünf Jahre lang aufbewahren.
2. Die Einhaltung anerkannten IT-Sicherheitsstandards ist erforderlich, einschließlich Benutzer- und Zugangsverwaltung sowie automatischer Sicherung von Aufzeichnungen und Anhängen.
3. Das System muss in der Lage sein, elektronische Rechnungen automatisch zu senden und zu empfangen sowie Transaktionen in einem standardisierten öffentlichen Buchhaltungssystem zu verbuchen.
Die Anforderungen für maßgeschneiderte Buchhaltungssysteme treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft, wobei die Einzelheiten in der ersten Hälfte des Jahres 2023 erwartet werden. Die dänische Wettbewerbsbehörde wird Updates zu Anforderungen und In-Kraft-Trettermine bereitstellen, sobald diese verfügbar sind.
Im Kontext der E-Rechnung hat Dänemark seit 2005 die Verwendung von E-Rechnungen im Peppol BIS 3.0-Format über das Peppol-Netzwerk für Regierungsbehörden und deren Lieferanten vorgeschrieben. Es gibt Pläne, elektronische Bestellungen und Katalogisierung für bestimmte Warengruppen im öffentlichen Sektor einzuführen, um die Akzeptanz des E-Commerce zu fördern.
Im B2B-Sektor können Unternehmen E-Rechnungen nach eigenem Ermessen basierend auf gegenseitiger Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien nutzen. Halten Sie Ausschau nach Updates, da die dänische Wettbewerbsbehörde und EDICOM Sie über neue Entwicklungen und bevorstehende Fristen informieren werden.
Elektronische Rechnungsstellung in Dänemark
Im Einklang mit dem europäischen Standard EN 16931 und der Initiative VAT in the Digital Age (ViDA) fördert die dänische Steuerverwaltung die elektronische Rechnungsstellung. Dänemark ist seit 2005 Vorreiter in der E-Rechnung und verlangt diese für Transaktionen zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung (B2G). Das kürzlich verabschiedete Buchführungsgesetz bringt bemerkenswerte Änderungen mit sich, wobei in den kommenden Jahren eine schrittweise Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen (B2B) geplant ist.
Das neue Buchführungsgesetz soll im Januar 2024 in Kraft treten und digitale Meldepflichten sowie erhebliche Änderungen für Unternehmen in Dänemark einführen.
Zeitplan für die Umsetzung der B2B-E-Rechnung:
- 2005: E-Rechnung wurde für Transaktionen zwischen staatlichen Stellen und Lieferanten (B2G) obligatorisch.
- Januar 2024 - Januar 2026: Schrittweise Einführungsphase für neue Meldepflichten und mögliche Einführung der B2B-E-Rechnung.
Spezifikationen für die E-Rechnung:
1. E-Rechnungsformat: In Kopenhagen wird ausschließlich das OIOUBL-Format (Offentlig Information Online - Universal Business Language) verwendet. Alternativ können Rechnungen eine EAN/GLN-Nummer im Peppol-Format enthalten.
2. Vollständige Mehrwertsteuerrechnung: Für Verkäufe über 5.000 DKK (EUR 670) erforderlich, mit Angabe der EAN/GLN-Nummer, Datum der Rechnungsstellung, Angaben zum Lieferanten und Kunden, einer Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, dem gültigen Mehrwertsteuersatz und -basis sowie dem Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer.
3. Vereinfachte Mehrwertsteuerrechnung: Für Transaktionen unter dem angegebenen Verkaufswert sollte eine vereinfachte Rechnung die EAN-Nummer, das Datum der Rechnungsstellung, Informationen zum Lieferanten, eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen sowie die insgesamt berechnete Mehrwertsteuer oder den anwendbaren Prozentsatz enthalten.
Drei Optionen stehen zur Verfügung, um elektronische Rechnungen zu versenden. Die erste ist die manuelle Eingabe über ein Webportal. Die zweite umfasst die Annahme von ERP-Lösungen in Software- oder webbasierter Form, wie z. B. DDD Invoices, die integrierte Funktionen zur E-Rechnung bereitstellen. Die dritte Option erlaubt die Verwendung von ERP-Lösungen, die von der dänischen Betriebsgesellschaft angeboten werden.
E-Rechnungen können über die NemHandel-Plattform oder das Peppol-Netzwerk gesendet werden. Obwohl NemHandel derzeit für öffentliche Einrichtungen obligatorisch ist, wird erwartet, dass es schrittweise abgeschafft wird, um den EU-Standards zu entsprechen.
Das dänische Buchführungsgesetz ist entscheidend für die Entwicklung einer verpflichtenden B2B-E-Rechnung, die bis 2024 digitale Meldesysteme für bestimmte Buchungsklassen vorschreibt und bis 2026 auf alle Klassen ausgeweitet werden soll.
DDD Invoices, als zertifizierter Peppol-Access-Point, bietet verschiedene Vorteile. Es lässt sich nahtlos in bestehende Rechnungsstellungssysteme integrieren, unabhängig davon, ob es sich um ERP- oder Customer Relationship Management (CRM)-Plattformen handelt. Darüber hinaus ermöglicht DDD Invoices globale Konnektivität für den Austausch elektronischer Dokumente und gewährleistet die Einhaltung lokaler Vorschriften. Der Service vereinfacht den Rechnungsstellungsprozess durch eine automatisierte und sichere Methode.
Während die elektronische Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen verpflichtend ist, wird der Schritt zur verpflichtenden B2B-E-Rechnung voraussichtlich bald erfolgen. Akzeptable E-Rechnungsformate sind der Peppol-Standard und das dänische OIOUBL. Die Rolle des dänischen Buchführungsgesetzes wird in den FAQs erläutert, die seinen Einfluss auf digitale Berichterstattung und zukünftige Anforderungen an die B2B-E-Rechnung detaillieren.
Glossar der wichtigsten Begriffe
A-kasse - Dies bezieht sich auf einen optionalen Arbeitslosenversicherungsfonds. Um jedoch nach einem Arbeitsplatzverlust Leistungen zu erhalten, muss man einer A-kasse beitreten.
TastSely - Ein achtstelliger Code, der zur elektronischen Verwaltung von Steuerangelegenheiten beim Finanzamt verwendet wird und unter www.skat.dk angefordert werden kann.
Skat til udbetaling - Dieser Begriff bezeichnet den Betrag der Steuererstattung. Er wird in der Steuerentscheidung des Finanzamts aufgeführt.
Restskat til betaling - Dieser Begriff bezieht sich auf den ausstehenden Betrag, der dem Finanzamt geschuldet wird, ebenfalls in der Steuerentscheidung erwähnt.
NemKonto - Dies ist ein festgelegtes Bankkonto für Arbeitnehmer, auf dem Steuererstattungen und Zahlungen vom Finanzamt eingezahlt werden.
Feriepenge - Dies sind Urlaubsansprüche, die Personen zustehen, die legal in Dänemark beschäftigt sind. Arbeitnehmer erwerben jeden Monat 2,08 Tage Urlaub, was insgesamt fünf Wochen ergibt. Die Urlaubszeit in Dänemark findet vom 1. Mai bis zum 30. September statt, während der mindestens drei Wochen angesammelter Urlaub genommen werden müssen. Bemerkenswert ist, dass Personen diese Leistungen innerhalb von sechs Monaten nach Verlassen ihres Arbeitsplatzes in Dänemark beantragen können, jedoch müssen sie sich vor der Abreise bei der Gemeinde anmelden. Feriepenge wird bis zu drei Monate für das vorherige Steuerjahr auf das NemKonto gutgeschrieben und kann nur im folgenden Urlaubsjahr verwendet werden.
Feriekonto - Ein spezifischer Fonds, in den dänische Arbeitgeber für die Urlaubsansprüche ihrer Arbeitnehmer einzahlen müssen, der mit einem Satz von 12 % des Bruttogehalts festgelegt ist, wobei 8 % für soziale Initiativen vorgesehen sind.
Årsopgørelsen - Dies ist die Steuerentscheidung, die auf der Website der dänischen Finanzverwaltung verfügbar ist.
Personfradrag - Ein Steuerabzug, den dänische Staatsbürger erhalten, die länger als 12 Monate im Land gearbeitet haben.
Pension - Bezieht sich auf private dänische Pensionen, die durch verschiedene private Pensionsfonds (Danica Pension, PFA Pension, Pensiondanmark, Industries Pension) angespart wurden.
Folkepension - Die staatliche Altersrente, die von der dänischen Regierung bereitgestellt wird und allen Bürgern über 65 Jahren zur Verfügung steht.
ATM - Dänische Beschäftigtenmodelle, die Teil des zweiten Rentenpfeilers sind und für alle dänischen Bürger ab 16 Jahren gelten.
DK - Eine Gesundheitskarte, die in Dänemark ausgestellt wird und von Personen, die vorhaben, länger als drei Monate zu bleiben, beantragt werden muss. Sie wird zusammen mit einer CPR-Nummer vergeben und gewährleistet den kostenlosen Zugang zu medizinischer Versorgung, deckt jedoch keine zahnärztliche Behandlung ab.