Dänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS): Merkmale, Vorteile und praktische Richtlinien

Ein ApS (Anpartsselskab) ist eine weit verbreitete und anpassungsfähige Art von Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Dänemark, die sich hervorragend für Unternehmer und Unternehmen eignet, die eine klare und effiziente Betriebsstruktur wünschen. Bei einem ApS ist die Haftung des Unternehmens auf das investierte Kapital beschränkt, wodurch die persönlichen Vermögenswerte der Eigentümer geschützt werden. Dieses Unternehmensformat bietet zahlreiche Vorteile, darunter einen einfacheren Zugang zu Finanzierungen, erhöhte Glaubwürdigkeit bei Kunden und Lieferanten sowie das Potenzial für Wachstum ohne die Komplikationen, die mit Einzelunternehmen oder Partnerschaften verbunden sind.

Die Gründung und Verwaltung eines dänischen ApS kann komplex sein, aber Proaktif ist bereit, den Prozess für Sie zu vereinfachen. Unser erfahrenes Team bietet umfassende Unterstützung während des gesamten Prozesses, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen korrekt gegründet wird und effektiv funktioniert. Kontaktieren Sie uns noch heute, um loszulegen, und lassen Sie uns Ihnen helfen, den Prozess mit Zuversicht zu navigieren!

Dänisches ApS: Was ist das und wie funktioniert es?

Ein ApS, das für "anpartsselskab" steht, ist eine bekannte Form der Private Limited Liability Company in Dänemark. Bei der Gründung dieses Unternehmens ist ein finanzieller Beitrag, wie Bargeld oder Vermögenswerte, erforderlich, um sicherzustellen, dass anfangs Kapital vorhanden ist.

Eine der Hauptmerkmale eines ApS ist die beschränkte Haftung. Dies schützt die privaten Vermögenswerte der Eigentümer vor den Verbindlichkeiten des Unternehmens, wodurch diese Unternehmensstruktur in Dänemark sehr beliebt ist.

Verfahren zur Gründung einer ApS in Dänemark

Die Gründung einer privaten Aktiengesellschaft (ApS) in Dänemark umfasst mehrere wichtige Schritte. Der Prozess beginnt mit der Erstellung des Gründungsdokuments und der Satzung, die von den Gründern unterzeichnet werden müssen. Dies kann online erfolgen, und nach der Unterzeichnung werden die erforderlichen Dokumente zur Zahlung des Mindestkapitals von 20.000 DKK eingereicht.

Nachdem das Kapital gesichert ist, besteht der nächste Schritt darin, das Unternehmen bei der dänischen Handelsbehörde (DBA) über deren digitale Plattform virk.dk zu registrieren. Die Registrierung erfordert das Hochladen des Gründungsdokuments, der Satzung und des Nachweises über die Kapitaleinlage sowie eine Registrierungsgebühr von 670 DKK. Es ist entscheidend, das Gründungsdokument innerhalb von 14 Tagen nach der Unterzeichnung einzureichen; andernfalls wird die Registrierung als ungültig angesehen.

Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, weist die dänische Unternehmensbehörde dem Unternehmen eine eindeutige Identifikationsnummer (CVR) zu, die seine offizielle Identität festlegt. An diesem Punkt müssen die Gründer auch ein Geschäftskonto eröffnen, um das Stammkapital einzuzahlen. Hierfür benötigen sie die CVR-Nummer, ein Unternehmensregistrierungsdokument und einen Identitätsnachweis für mindestens einen Eigentümer. Banken können auch einen Geschäftsplan verlangen, bevor sie das Konto eröffnen.

Für Unternehmer, die an internationalem Handel interessiert sind, gibt es in Dänemark zusätzliche Registrierungsanforderungen. Unternehmen, die Waren aus Ländern außerhalb der EU importieren, müssen eine EORI-Nummer beantragen, die als Importeur-Identifikator innerhalb der EU dient. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die in EU-Mitgliedstaaten exportieren, eine Exportregistrierung abschließen, und diejenigen, die im inner-europäischen Handel tätig sind, müssen die Intrastat-Meldeanforderungen erfüllen, um den Handelsvorschriften der EU zu entsprechen.

Es gibt drei primäre Methoden zur Registrierung eines Unternehmens in Dänemark, die sich in Geschwindigkeit und Bequemlichkeit unterscheiden:

- Online-Registrierung: Dies ist die schnellste und kosteneffektivste Methode, die es ermöglicht, ein Unternehmen innerhalb weniger Stunden zu gründen und betriebsbereit zu machen.

- Papierbasierte Registrierung: Dieser Ansatz dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.

- Kauf eines vorregistrierten Unternehmens: Diese "fertigen" Unternehmen sind bereits registriert, haben jedoch keine vorherige Tätigkeit. Sie können innerhalb eines Tages aktiviert werden.

Der Prozess ermöglicht auch die Option, ein Mandantenkonto (klientkonto) eines Anwalts für die Einzahlung des Stammkapitals zu nutzen, was diesen Schritt vereinfacht. Nach der Gründung des Unternehmens kann die Kapitaleinlage für Betriebsausgaben wie Gehälter oder Dividenden verwendet werden, darf jedoch nicht auf die privaten Konten der Eigentümer abgehoben werden.

Wesentliche Merkmale einer ApS

In Dänemark ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) eine beliebte Unternehmensstruktur aufgrund ihrer Vielseitigkeit und des Schutzes, den sie durch die beschränkte Haftung bietet. Dieses Modell ist sowohl für Einzelunternehmer als auch für Investorengruppen attraktiv. Es balanciert die notwendige Flexibilität für Unternehmertum mit finanzieller Sicherheit, was es für diejenigen geeignet macht, die ihr persönliches Risiko minimieren und sich gleichzeitig an Marktänderungen anpassen möchten.

Als eigenständige rechtliche Einheit operiert die ApS unabhängig von ihren Eigentümern. Ein wesentlicher Vorteil dieser Regelung ist die beschränkte Haftung für die Anteilseigner, die deren finanzielle Verantwortung auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt. Diese Sicherung des persönlichen Vermögens ist für Unternehmer besonders ansprechend, die auf Geschäftswachstum fokussiert sind, ohne sich Sorgen um ihre persönlichen Finanzen machen zu müssen.

I. Eines der Hauptmerkmale einer ApS ist ihre flexible Eigentümerstruktur. Sie kann von einer einzelnen Person oder mehreren Parteien, einschließlich privater Personen und juristischer Personen, gehalten werden. Die Eigentumsdetails werden sorgfältig in einem umfassenden Register aufgezeichnet, das Informationen über die Anteile der Aktionäre und mögliche finanzielle Ansprüche in Bezug auf die Vermögenswerte der Gesellschaft umfasst. Dieses Register fördert die Transparenz und bietet Regulierungsbehörden und Interessengruppen einen klaren Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens.

II. Zur Gründung einer ApS ist eine initiale Kapitalausstattung von mindestens 20.000 DKK erforderlich, die als finanzielle Grundlage des Unternehmens dient. Außerdem wird eine Registrierungsgebühr von 670 DKK erhoben, um die Verwaltungskosten zu decken. Der Registrierungsprozess ist unkompliziert und ermöglicht einen schnellen und effizienten Aufbau. Darüber hinaus ist eine ApS verpflichtet, umfassende Finanzunterlagen zu führen und jährliche Berichte elektronisch einzureichen, was die operationale Transparenz fördert.

III. Nach dem AktG muss eine ApS einen Vorstand haben, der die täglichen Geschäfte überwacht. Die Struktur dieses Vorstands kann an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, was Flexibilität in der Verwaltung bietet. Darüber hinaus muss das Unternehmen sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse sowie alle Abkommen, Verträge und rechtlichen Verpflichtungen dokumentieren, die seine Geschäfte und Vermögenswerte betreffen. Das Führen solcher detaillierten Aufzeichnungen stellt die Einhaltung der Vorschriften sicher und verbessert die finanzielle Stabilität und Glaubwürdigkeit des Unternehmens.

Anforderungen für die Gründung einer ApS

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark unterscheiden sich die Anforderungen an die Gründer, je nachdem, ob es sich um natürliche Personen oder juristische Personen handelt. Für natürliche Gründer sind die Kriterien einfach: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt, nicht unter Vormundschaft stehen und nicht geistig incapacitert sein. Außerdem dürfen sie nicht am Restrukturierungs- oder Konkursverfahren eines anderen Unternehmens beteiligt sein.

Im Gegensatz dazu sind die Anforderungen für juristische Personen komplexer. Die juristische Person muss die rechtliche Fähigkeit haben, zu agieren, was bedeutet, dass sie sich nicht im Prozess der Gründung einer anderen juristischen Person befinden darf. Sie sollte auch frei von laufenden Restrukturierungen, Konkursen oder Zwangsliquidationen sein und muss in der Lage sein, Rechte zu erwerben, rechtliche Schritte einzuleiten und Verantwortlichkeiten zu übernehmen. Wichtig ist, dass eine juristische Person, die sich in freiwilliger Liquidation befindet, dennoch berechtigt ist, ein neues Unternehmen zu gründen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Einzelunternehmen in Dänemark keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können, da sie nach dänischem Recht nicht als juristische Personen anerkannt werden.

Gründung einer ApS als Ausländer

Dänemark bietet ein unterstützendes Umfeld für internationale Unternehmer und schafft vorteilhafte Bedingungen, damit neue Unternehmen gedeihen können. Es ist jedoch wichtig, ein umfassendes Verständnis der dänischen Gesetze und Vorschriften zu haben und, falls erforderlich, fachkundigen Rat einzuholen, um die Einhaltung aller Anforderungen sicherzustellen, bevor Geschäftsaktivitäten aufgenommen werden.

Die Art des Unternehmens hat erheblichen Einfluss auf die verfügbaren Möglichkeiten. Personen, die keine dänische persönliche Identifikationsnummer (CPR) besitzen, können beim Versuch, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wie eine ApS (private limited company) oder A/S (public limited company) zu gründen, auf Einschränkungen stoßen. Auf der anderen Seite können diejenigen mit einer CPR als Einzelunternehmer tätig werden.

Nicht-Staatsbürger dürfen in Dänemark eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) gründen, solange sie bestimmte Kriterien erfüllen. Darüber hinaus können ausländische Staatsangehörige ihre eigenen Unternehmen in Dänemark mit relativ wenigen Hindernissen führen.

Ein weiteres wichtiges Erfordernis ist die Beschaffung einer registrierten Geschäftsadresse in Dänemark, die für die rechtliche Registrierung des Unternehmens und für die Durchführung von Geschäftstätigkeiten notwendig ist. Diese Anforderung gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer in Dänemark oder im Ausland ansässig ist.

Um eine ApS zu registrieren, müssen die Antragsteller die erforderlichen Dokumente über Virk.dk, Dänemarks Online-Portal zur Unternehmensregistrierung, einreichen. Dazu gehört die Vorlage einer Kopie ihres Reisepasses zur Identitätsüberprüfung sowie ihrer Wohnadresse und Identifikationsnummer aus ihrem Wohnsitzland. Falls das Unternehmen von einer anderen Einheit besessen wird, muss auch ein Registrierungszertifikat in Dänisch oder Englisch zur Bestätigung eingereicht werden.

Die Auswahl eines Namens für Ihre ApS

Bei der Wahl eines Namens für Ihre neue ApS gibt es mehrere wichtige Überlegungen. Zunächst sollte der Name klar den Zweck und die Aktivitäten des Unternehmens vermitteln, um Verwirrung bei Kunden und Geschäftspartnern zu vermeiden. Es ist auch wichtig, die rechtliche Struktur des Unternehmens im Namen zu berücksichtigen, um anzuzeigen, dass es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, was den rechtlichen Status für potenzielle Partner klarstellt.

Um Komplikationen zu vermeiden, muss der Name eingängig und eindeutig sein und darf nicht zu ähnlich zu anderen eingetragenen Unternehmen im Central Company Registration (CVR) sein. Stellen Sie sicher, dass der Name nicht identisch oder zu nah an den Namen bestehender Unternehmen ist. Darüber hinaus sollten Sie die Verwendung von Namen, Marken oder geistigem Eigentum, die anderen gehören, vermeiden.

Wenn Ihr Unternehmen mehrere Marken betreiben möchte, kann es neben dem Hauptnamen auch andere Namen verwenden. Diese alternativen Namen müssen im CVR registriert und in die Satzung des Unternehmens aufgenommen werden.

Zur Einheitlichkeit sollte das Unternehmen seinen Hauptnamen bei allen Korrespondenzen, Geschäftsdokumenten und Online-Kommunikationen verwenden. Wenn Sie eine Website haben, ist es wichtig, die eingetragene Adresse und die CVR-Identifikationsnummer zusammen mit dem Hauptnamen des Unternehmens anzuzeigen, damit Kunden und Partner Ihr Unternehmen leicht finden können.

Schließlich müssen Sie den Namen aktualisieren, wenn sich der Schwerpunkt des Unternehmens erheblich ändert und dieser eng mit einer bestimmten Aktivität verbunden ist.

Die Branche für Ihre ApS Wählen

Bei der Registrierung eines dänischen Unternehmens mit beschränkter Haftung ist es entscheidend, einen geeigneten Branchencode auszuwählen, der Ihre Geschäftstätigkeiten genau widerspiegelt. Sie sollten den Branchencode für die Haupttätigkeit sorgfältig auswählen, die den größten Wert bietet, da diese Wahl Auswirkungen auf verschiedene rechtliche Angelegenheiten hat, wie z.B. Mehrwertsteuer- und Steuerpflichten. Darüber hinaus sollte der Code überarbeitet werden, wenn sich die Hauptgeschäftstätigkeit im Laufe der Zeit ändert.

Wenn das Unternehmen in mehreren Sektoren tätig ist, ist es zulässig, bis zu drei zusätzliche Branchencodes zu registrieren. Dies ist jedoch nur dann erforderlich, wenn die Nebentätigkeit mindestens 10 % des Gesamtumsatzes ausmacht und mindestens 300.000 Kronen pro Jahr generiert. Sie können auch wählen, freiwillig zusätzliche Branchen zu registrieren, selbst wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind.

Die Wahl der Hauptbranche ist nicht nur beim Start des Unternehmens wichtig, sondern auch, wenn es sich erweitert oder seinen Fokus ändert. Sollte eine Nebentätigkeit prominenter werden, muss der Hauptbranchencode aktualisiert werden, um diese Änderung widerzuspiegeln.

Kosten für die Gründung einer ApS und Anmeldegebühren

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark bringt mehrere Kosten mit sich. Zunächst fällt eine Gebühr von 670 DKK an, die an die dänische Unternehmensbehörde zu zahlen ist, sowie ein zwingendes Mindestkapital von 20.000 DKK für die offizielle Registrierung des Unternehmens.

Die Registrierungsgebühren können je nach Vorgehensweise variieren. Wenn Sie sich entscheiden, das Unternehmen selbst zu registrieren, können Sie Geld sparen, indem Sie Online-Registrierungsoptionen nutzen. Bevorzugen Sie jedoch die Beauftragung eines Anwalts oder eines Buchhalters, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten ab etwa 1.500 Kronen oder mehr rechnen. Die Kosten können steigen, wenn der Aktionärsvertrag komplex ist, insbesondere wenn mehrere Beteiligte involviert sind. Außerdem könnten die Gebühren für professionelle Dienstleistungen steigen, wenn das Anfangskapital nicht in bar bereitgestellt wird.

Ein wesentlicher Schritt bei der Registrierung einer GmbH in Dänemark ist die Prüfung des Anfangskapitals, die in der Regel professionelles Fachwissen erfordert. Es ist ratsam, auch ein Budget für unvorhergesehene Anforderungen einzuplanen, die während des Registrierungsprozesses auftreten können und möglicherweise eine spezielle Unterstützung erforderlich machen.

Voraussetzungen für das Stammkapital

Um ein dänisches Unternehmen mit beschränkter Haftung (ApS) zu gründen, ist ein Mindestkapital von 20.000 DKK erforderlich. Wenn Sie diesen Betrag oder gleichwertige Vermögenswerte nicht besitzen, können Sie die notwendigen Mittel durch Kredite oder Investitionen beschaffen. Nachdem das Kapital bereitgestellt wurde, erhalten die Gesellschafter als Gegenleistung Anteile.

Anteile an einem ApS stellen einen Teilbesitz an der Gesellschaft dar und können in der Regel frei übertragen werden, wobei sie üblicherweise mit jeweils 1 DKK bewertet werden. Die von der Gesellschaft erzielten Gewinne können als Dividenden an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, oder sie können sich entscheiden, die Erträge wieder zu reinvestieren. Wichtig ist, dass das Stammkapital unabhängig vom Wachstum des Unternehmens und den steigenden Gewinnen fest bleibt. Wenn beispielsweise 20.000 DKK als Stammkapital festgelegt werden, bleibt es unverändert, obwohl der Wert jeder Aktie mit den steigenden Vermögenswerten und Gewinnen des Unternehmens steigen kann.

Neben dem Mindestbeitrag von 20.000 DKK ist es möglich, zusätzliches Kapital einzubringen. Dies kann erfolgen, indem das Unternehmen mit einem Kapitalsurplus gegründet wird, wobei das nominale Kapital bei 20.000 DKK bleibt, während alle zusätzlichen Beiträge als freie Rücklagen klassifiziert werden.

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung besteht darin, dem Unternehmen ein persönliches Darlehen zu gewähren. Solche Darlehen sind steuerfrei, was in bestimmten Situationen Vorteile bieten kann, erfordern jedoch einen Schuldschein, um die Vereinbarung zu dokumentieren.

Typischerweise stehen alle Anteile an der Gesellschaft gleichberechtigt, aber die Satzung kann unterschiedliche Klassen von Anteilen festlegen. Diese Klassen können den Gesellschaftern unterschiedliche Rechte zuweisen, wie z. B. Vorrang bei der Ausschüttung von Dividenden. Die Satzung muss die Unterschiede zwischen jeder Klasse und ihren jeweiligen Rechten klar definieren.

Sparprogramme für Gründer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Wenn Sie darüber nachdenken, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark zu gründen, könnten zwei Sparprogramme besonders hilfreich für Sie sein: das Gründerkonto-Programm und das Unternehmerprogramm. Diese Initiativen ermöglichen es Ihnen, für Ihr zukünftiges Unternehmen über bestimmte Konten zu sparen und dabei von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Das Gründerkonto-Programm eignet sich für Personen, die keinen hohen Steuersatz haben, da es eine Steuervergünstigung von etwa 27 % auf Beiträge bietet. Im Gegensatz dazu könnte das Unternehmerprogramm vorteilhafter sein, wenn Sie in die höchste Steuerklasse fallen, da es eine Steuervergünstigung von etwa 52 % bietet.

Beide Programme können genutzt werden, um Kosten im Zusammenhang mit der Gründung Ihrer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu decken. Es gibt jedoch spezifische Kriterien, die festlegen, wann Sie als „Gründer“ gelten, sowie komplexere Amortisationsverfahren. Angesichts der Komplexität dieser Vorschriften ist es ratsam, einen kompetenten Buchhalter um Rat zu fragen, der auf Ihre Situation zugeschnittene Ratschläge geben kann.

Letztendlich sollte die Wahl zwischen diesen beiden Programmen auf Ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen und Ihrem Steuersatz basieren. Beiträge zu diesen Konten können Ihnen helfen, die erforderlichen Mittel zu sammeln, um Ihr Unternehmen zu gründen und zu wachsen, während Sie von Steuererleichterungen profitieren.

Kapitalkontrolle für eine ApS

Wie bereits erwähnt, erfordert die Gründung einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark einen minimalen Kapitalbeitrag von 20.000 DKK. Dieser Betrag kann entweder in bar oder als Sacheinlage bereitgestellt werden, die Artikel wie Industrieausrüstung, Fahrzeuge oder Werkzeuge umfassen kann. Allerdings müssen Sachbeiträge einen echten wirtschaftlichen Wert besitzen, und die Erbringung von Dienstleistungen ist nicht zulässig. Wenn Sie nicht über das erforderliche Kapital von 20.000 DKK in bar verfügen, dürfen Sie die Kapitalanforderungen mit Vermögenswerten von entsprechendem Wert erfüllen.

Die Kapitalgenehmigung ist essenziell, um zu bestätigen, dass das Kapital ordnungsgemäß eingezahlt wurde und zum Zeitpunkt der Unternehmensregistrierung verfügbar ist. Diese Verifizierung kann von einer Bank oder einem Rechtsanwalt eingeholt werden. Banken verlangen für diesen Service in der Regel eine Gebühr von bis zu 4.000 DKK zuzüglich Mehrwertsteuer. Um die Verfügbarkeit der Mittel zu bestätigen, wird die Bank einen Stempel und eine Unterschrift auf der Zahlung bereitstellen.

Eine weitere Option zur Erlangung der Kapitalgenehmigung ist über ein Rechtsanwalts- Treuhandkonto. In diesem Fall werden die Mittel auf einem speziellen Konto gehalten, bis das Unternehmen gegründet ist, wonach der Anwalt das Kapital an das neue Unternehmen überweist. Einige Kanzleien bieten möglicherweise die Kapitalgenehmigung in ihren Unternehmensgründungspaketen an und können die Bankgebühr waiving.

Die Sicherstellung der Kapitalgenehmigung ist entscheidend, da sie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel bestätigt. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese Genehmigung zu erhalten, und die Kosten variieren je nach gewähltem Ansatz. Es ist wichtig, die verfügbaren Optionen zu prüfen und die am besten geeignete für Ihre Umstände auszuwählen.

Klassifikationen des ApS-Kapitals

In Dänemark können Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in verschiedene Klassen unterteilt werden, um deren Rechte zu verändern. Typischerweise umfasst dies die Klasse A, die ein höheres Stimmrecht bietet, und die Klasse B, die eingeschränkte Rechte hat. Manchmal wird auch eine Klasse C eingeführt, die in der Regel Anteile mit dem geringsten Wert repräsentiert.

Der Hauptzweck der Schaffung dieser Klassen besteht darin, unterschiedliche Rechte zuzuweisen, wie z.B. unterschiedliche Stimmrechte bei Hauptversammlungen, Vorrechte beim Kauf von Anteilen oder bei der Gewinnverteilung. Diese Regelung ermöglicht es Unternehmen, die Rechte der Aktionäre entsprechend den Präferenzen ihrer Eigentümer und Investoren anzupassen.

Beispielsweise könnte ein Unternehmen, das passive Investoren anziehen möchte, Anteile aus einer niedrigeren Klasse, wie der Klasse B, ausgeben, die keine Stimmrechte hat. Diese Regelung stellt sicher, dass die Entscheidungsbefugnis bei aktivere Eigentümern, wie dem Geschäftsführer, bleibt.

Die Einzelheiten jeder Klasse und ihrer damit verbundenen Rechte müssen ausdrücklich in der Satzung des Unternehmens festgelegt werden. Wenn die Anteile zuvor nicht kategorisiert wurden, muss der Vorschlag zur Schaffung verschiedener Klassen auf einer Hauptversammlung eingebracht und durch eine Abstimmung genehmigt werden.

Gesellschaftsverfassung (Satzung)

Die Satzung für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) ist ein rechtliches Dokument, das den operativen Rahmen des Unternehmens definiert und für alle Eigentümer gilt. Dieses Dokument ist öffentlich zugänglich. Es legt die grundlegenden Prinzipien für das Geschäft fest und beschreibt, wie es verwaltet wird. Obwohl es ein Standardformat gibt, können Unternehmen die Satzung an ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen, sofern die Bestimmungen relevant und substantiiert sind.

Die Satzung muss mehrere wichtige Elemente enthalten:

- Den Firmennamen und etwaige alternative Namen

- Die Ziele der Geschäftstätigkeit des Unternehmens

- Das gesamte Grundkapital (mindestens 20.000 DKK)

- Die Anzahl der Anteile oder deren individueller Wert

- Die Governance-Struktur, einschließlich Details über den Vorstand oder die Geschäftsführung

- Die Verfahren zur Einberufung einer Hauptversammlung

- Das Geschäftsjahr des Unternehmens

Darüber hinaus ist es wichtig zu prüfen, ob andere relevante Themen, wie die Vertretung des Unternehmens, in der Satzung behandelt werden sollten.

Gründungsdokument für eine ApS

Um offiziell eine Private Limited Liability Company (ApS) in Dänemark zu gründen, müssen die Gründer ein Gründungsdokument unterschreiben. Dieses Dokument spielt eine wichtige Rolle bei der Registrierung des Unternehmens und kann sowohl verpflichtende als auch optionale Klauseln enthalten, die auf den Vorlieben der Gründer basieren.

Das Gründungsdokument muss die folgenden wesentlichen Komponenten enthalten:

- Gründer: Die vollständigen Namen, Adressen und, sofern relevant, Identifikationsnummern der Gründer. Bei einzelnen Gründern sind vollständige Namen erforderlich, während juristische Personen den Firmennamen, die Identifikationsnummer und die Adresse angeben müssen.

- Ausgabepreis: Der Preis, zu dem neue Aktien angeboten werden, wenn das Unternehmen sein Eigenkapital erhöht.

- Buchungsbeginn: Das Datum, das den Beginn des Geschäftsjahres für das Unternehmen markiert, zu dem die Buchungen vorgenommen werden.

- Beginn-Datum: Das Datum, an dem das Unternehmen rechtliche Handlungsfähigkeit erlangt. Wenn nicht angegeben, geschieht dies, wenn das Gründungsdokument von den Gründern unterzeichnet wird.

- Fristen: Es werden die Fristen für die Zeichnung von Aktien und die Zahlungspflichten spezifiziert.

Optionale Komponenten, die dem Gründungsdokument hinzugefügt werden können, umfassen:

- Sonderrechte oder Vorteile: Alle einzigartigen Rechte oder Privilegien, die den beteiligten Parteien, wie den Gründern, gewährt werden.

- Sacheinlagen: Wenn das Unternehmen mit Vermögenswerten gegründet wird, die nicht in Bargeld bestehen, sollte dieser Abschnitt diese Vermögenswerte spezifizieren, die sowohl bewegliches als auch unbewegliches Eigentum umfassen können.

- Prüfungsbefreiung: Unternehmen einer bestimmten Größe können wählen, die Anforderung einer Prüfung abzulehnen.

- Verträge: Alle Vereinbarungen, die finanzielle Verpflichtungen für das Unternehmen schaffen könnten, einschließlich derjenigen mit den Gründern.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Liste Beispiele für optionale Ergänzungen enthält und die Gründer die Freiheit haben, zu wählen, welche Elemente sie in das Dokument aufnehmen möchten.

Eigentumsstruktur in einer ApS

In Dänemark ist es entscheidend, dass die Eigentumsstruktur einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) klar ist, um finanziellen Straftaten wie Steuerhinterziehung vorzubeugen. Sowohl juristische als auch wirtschaftliche Eigentümer müssen bei der Erhvervsstyrelsen registriert sein, was es den Regulierungsbehörden ermöglicht, die Einhaltung von Eigentums- und Geschäftspraktikvorschriften effektiv zu überwachen.

Wirtschaftliche Eigentümer sind Personen, die mindestens 25% der Anteile oder Stimmrechte besitzen und möglicherweise zusätzliche Befugnisse haben, einschließlich der Möglichkeit, Vorstandsmitglieder zu ernennen oder Entscheidungen zu vetieren. Im Gegensatz dazu können juristische Eigentümer entweder Einzelpersonen oder Gesellschaften sein, die mindestens 5% der Anteile oder Stimmrechte halten. Darüber hinaus kann dieselbe Person sowohl als juristischer als auch als wirtschaftlicher Eigentümer fungieren, was häufig der Fall ist, wenn eine Person das Unternehmen vollständig besitzt.

Wenn ein Unternehmen keine de facto oder juristischen Eigentümer hat, muss es diesen Status formell erklären. Diese Anforderung stellt sicher, dass die Eigentumsstruktur des Unternehmens gut dokumentiert und leicht verständlich ist, was Transparenz und Verantwortung fördert.

Die Registrierung von Eigentumsinformationen hilft Unternehmen nicht nur, rechtliche Probleme zu vermeiden, sondern verbessert auch die ordnungsgemäße Überwachung ihrer Abläufe und ihrer organisatorischen Struktur.

Eigentümerregister

Das Eigentümerregister ist ein entscheidendes Dokument, das die historische Eigentümerschaft von Anteilen an einem Unternehmen verfolgt. Es erfasst Details wie die Anzahl der von jedem Aktionär gehaltenen Anteile, die Art und Weise, wie sie diese Anteile erworben haben, und alle damit verbundenen Rechte, einschließlich der Stimmrechte. Es ist wichtig, dieses Register regelmäßig zu aktualisieren, wenn es Änderungen im Eigentum gibt, um dessen Genauigkeit zu gewährleisten.

Obwohl die Verantwortung für die Pflege des Eigentümerregisters in der Regel bei der Unternehmensleitung liegt, kann sie auch an andere Personen, wie Buchhalter oder Anwälte, delegiert werden. Das Register kann in physischer oder digitaler Form, beispielsweise als Word-Dokument oder Online-Datei, geführt werden und muss auf Anfrage für die Inspektion durch öffentliche Behörden zugänglich sein. Darüber hinaus sollten die Aktionäre jederzeit auf das Register zugreifen können.

Für Kapitalgesellschaften ist es erforderlich, die Gesellschafter, die 5% oder mehr der Anteile des Unternehmens besitzen, im öffentlichen Eigentümerregister auf Virk.dk zu registrieren, um die Transparenz in der Eigentumsstruktur zu fördern.

Das Eigentümerregister muss die folgenden Informationen enthalten:

- Informationen über die Eigentümer, einschließlich der Gesamtzahl der Anteile oder Grundpfandrechte, die sie besitzen.

- Den Namen und die Adresse jedes Eigentümers oder Hypothekenschuldners sowie bei juristischen Personen den Firmennamen, die CVR-Nummer und die Adresse.

- Das Datum des Erwerbs, der Verpfändung oder des Verkaufs der Anteile.

- Die Menge der Anteile zum Zeitpunkt des Erwerbs, der Verpfändung oder des Verkaufs.

Eigentümer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) können natürliche oder juristische Personen, einschließlich Körperschaften, sein, solange sie als eigenständige juristische Personen anerkannt sind.

Obwohl es für eine dänische ApS keine gesetzliche Voraussetzung ist, dient ein Eigentumsvertrag als privater Vertrag zwischen den Eigentümern, der ihre Rechte und Pflichten umreißt. Dieser Vertrag hilft, Streitigkeiten zwischen den Eigentümern zu vermeiden und bleibt vertraulich, ohne dass eine Verpflichtung zur Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit besteht.

Funktion der Vorstandsmitglieder in einer ApS

In Dänemark schreibt das dänische Gesellschaftsrecht vor, dass jede ApS (Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung) einen Vorstand haben muss. Dieser Vorstand muss mindestens aus einer Person bestehen, oft dem Eigentümer, obwohl weitere Mitglieder ernannt werden können. Die Satzung des Unternehmens regelt die Struktur und Aufgaben des Vorstands.

Für größere Unternehmen wird dringend empfohlen, sowohl einen Vorstand als auch einen geschäftsführenden Vorstand zu errichten. Der geschäftsführende Vorstand ist für das Tagesgeschäft und die Durchführung von Audits verantwortlich, während der Vorstand sich auf die langfristige Strategie des Unternehmens konzentriert und die Gesamtleitung überwacht. Obwohl ihre Funktionen getrennt sind, arbeiten beide Vorstände eng zusammen, wobei der Vorstand sicherstellt, dass die strategischen Ziele des Unternehmens erreicht werden.

Wenn beide Vorstände existieren, berichtet der geschäftsführende Vorstand an den Vorstand. Umgekehrt, wenn nur ein geschäftsführender Vorstand gebildet wird, fungiert er als höchste Autorität und verwaltet sowohl die täglichen Aktivitäten als auch die strategische Ausrichtung.

In Fällen, in denen der geschäftsführende Vorstand zuerst eingerichtet wird, übernehmen die Personen, die ursprünglich dazugehören, oft später Rollen im Vorstand. Falls erforderlich, kann der Aufsichtsrat anschließend den geschäftsführenden Vorstand ersetzen.

Verwaltung von Anteilen in einer ApS

In Dänemark sind die Anteile einer privaten Aktiengesellschaft (ApS) in der Regel übertragbar, mit wenigen Einschränkungen. Das Eigentum kann zwischen Einzelpersonen oder Entitäten wechseln, typischerweise durch einen Anteilsübertragungsvertrag. Dieses rechtliche Dokument beschreibt den Verkäufer, den Käufer, die Anzahl der Anteile und die Austauschbedingungen und stellt die Einhaltung der Steuergesetze sicher.

Um das Wachstum zu fördern, können Unternehmen beschließen, Kapital zu beschaffen, indem sie entweder bestehende Aktionäre ermutigen, mehr zu investieren, oder neue Investoren hinzuzufügen. Diese Maßnahme erfordert eine Zweidrittel-Mehrheit bei einer Hauptversammlung, wobei die Beiträge möglicherweise in bar oder in anderen Vermögenswerten geleistet werden.

Anteilsübertragungen sind häufig an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie etwa Wettbewerbsverbote, Änderungen im Vorstand, Bedingungen für eine Verkäuferfinanzierung oder die Festlegung von Eigentumsvereinbarungen. Diese Maßnahmen sollen die Interessen sowohl des Unternehmens als auch seiner Aktionäre schützen.

sollten die Satzung ein Vorkaufsrecht enthalten, haben Mitbesitzer die Möglichkeit, Anteile zu kaufen, bevor diese externen Interessenten angeboten werden. Dieses Recht ist nicht obligatorisch; entscheiden sich die Mitbesitzer, es nicht auszuüben, kann der Verkäufer die Anteile an externe Parteien verkaufen. Um faire Preise und die Einhaltung der Marktbedingungen sicherzustellen, werden für solche Transaktionen häufig verschiedene Bewertungsmethoden – wie Bewertungen durch unabhängige Prüfer, Angebote von Dritten oder Auktionsmethoden (wie die Mousetrap-Klausel) – verwendet.

Wenn Anteile an externe Käufer verkauft werden, ist der Verkaufspreis in der Regel verhandelbar. Transfers zwischen Familienmitgliedern müssen jedoch spezifische rechtliche Kriterien erfüllen, häufig einschließlich einer Bewertung durch einen Prüfer. Durch die Einhaltung dieser Protokolle können Aktionäre und Mitbesitzer in dänischen Kapitalgesellschaften Anteilsübertragungen und Kapitalanpassungen effektiv durchführen, während sie die örtlichen Vorschriften einhalten.

Anforderungen an die Betriebliche Altersversorgung in einem dänischen ApS

In Dänemark ist es für eine Private Limited Company (ApS) zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeiter anzubieten, jedoch bieten viele Unternehmen dies als Teil ihres Leistungsangebots an, um wettbewerbsfähig zu bleiben und qualifizierte Fachkräfte anzuziehen. Wenn eine Altersvorsorge verfügbar ist, sind einige wesentliche Punkte zu beachten:

1. **Arbeitgeberbeiträge**: Wenn eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, muss der Arbeitgeber regelmäßig in den Plan einzahlen. Diese Beiträge liegen typischerweise zwischen 4% und 12% des Gehalts des Mitarbeiters, abhängig von den Bestimmungen im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen.

2. **Mitarbeiterbeteiligung**: Mitarbeiter haben die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen an der Altersversorgung teilzunehmen. Obwohl die Teilnahme freiwillig ist, entscheiden sich die meisten Mitarbeiter dafür, da sie von den Arbeitgeberbeiträgen profitieren.

3. **Arten von Vereinbarungen**: Altersvorsorgesysteme können entweder in Tarifverträge (overenskomst) integriert oder durch individuelle Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingerichtet werden. Es ist entscheidend, dass diese Bedingungen klar im Arbeitsvertrag festgelegt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

4. **Steuervorteile**: Die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge und die Altersvorsorgesparungen der Mitarbeiter bieten steuerliche Vorteile. Arbeitgeberbeiträge sind steuerlich absetzbar, und die Altersvorsorgesparungen der Mitarbeiter sind von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, was beiden Parteien steuerliche Vorteile bietet.

5. **Verwaltung der Pensionsfonds**: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Pensionsbeiträge von einem lizenzierten Pensionsanbieter verwaltet werden. Mitarbeiter haben in der Regel die Wahl, ihren bevorzugten Pensionsplan oder -fonds entsprechend ihren persönlichen Vorlieben auszuwählen.

Obwohl das Anbieten eines Pensionsplans nicht obligatorisch ist, ist es eine weit verbreitete und empfohlene Praxis für ApS-Unternehmen in Dänemark, da es erheblich zur Anwerbung und Bindung von Mitarbeitern beiträgt. Stellen Sie sicher, dass alle Pensionsangebote den geltenden Vorschriften und Vereinbarungen entsprechen.

Der Status der unabhängigen Rechtspersönlichkeit eines ApS

Ein wesentlicher Vorteil der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Dänemark, die als anpartsselskab (ApS) bekannt ist, ist ihre Steuereffizienz. Der Körperschaftsteuersatz ist niedriger als der für persönliches Einkommen, wodurch Unternehmen die Kosten im Zusammenhang mit Käufen, Investitionen und anderen finanziellen Transaktionen senken können. Diese Regelung macht es oft kostengünstiger, solche Transaktionen über ein Unternehmen abzuwickeln, als dies als Einzelperson der Fall wäre.

Darüber hinaus wird ein ApS als getrennte juristische Person anerkannt, was ihm ermöglicht, unabhängig Vermögenswerte zu besitzen, Verbindlichkeiten einzugehen, Transaktionen durchzuführen und rechtliche Ansprüche auszuüben. Die klare Trennung zwischen dem Unternehmen und seinen Gesellschaftern erhöht die operative Flexibilität.

Ein wichtiges Merkmal dieser rechtlichen Unterscheidung ist der Schutz, den sie den Gesellschaftern bietet. Ihre persönliche Haftung ist auf den Betrag beschränkt, den sie in das Unternehmen investiert haben, wodurch sichergestellt wird, dass ihre persönlichen Vermögenswerte nicht von den Schulden oder finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens betroffen sind.

Zudem unterstützt die ApS-Struktur eine effektive Steuerplanung. Unternehmen können Buchhaltungs- und Steuerstrategien umsetzen, die darauf abzielen, die Betriebskosten zu senken und die Gesamtsteuerlast zu minimieren, während gleichzeitig die Gewinne maximiert werden.

Situationen, in denen die beschränkte Haftung für ein ApS nicht gilt

Im Kontext einer dänischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) wird häufig betont, dass der Eigentümer in der Regel nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens verantwortlich ist, wodurch persönliche Vermögenswerte geschützt werden. Dennoch gibt es bestimmte Ausnahmen von diesem Prinzip, und unter spezifischen Umständen kann die persönliche Haftung zur Anwendung kommen.

Zum Beispiel, wenn ein ApS-Eigentümer ein Darlehen aufnimmt und das Gesellschaftskapital von DKK 20.000 als einzige Sicherheit bietet, kann die Bank eine persönliche Garantie oder das Pfand der privaten Vermögenswerte des Eigentümers verlangen. Größere Gläubiger können ähnliche Anforderungen stellen. Persönliche Garantien und Sicherheiten können potenziell entfallen, sobald das Unternehmen über ausreichende Mittel verfügt, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

In schwerwiegenderen Situationen, wie wenn ein Eigentümer verantwortungslos handelt und erheblichen Schaden für Kunden und Gläubiger verursacht, kann die persönliche Haftung herangezogen werden. Zum Beispiel, wenn ein Eigentümer Verträge im Namen des Unternehmens unterzeichnet, während er sich bewusst ist, dass das Unternehmen aufgrund katastrophaler wirtschaftlicher Bedingungen seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, könnte diese Situation zu persönlicher Haftung führen.

Dänische Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind auch verpflichtet, bestimmte Vorschriften einzuhalten. Wenn das Kapital des Unternehmens unter die Hälfte seines ursprünglichen Betrags fällt, muss der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. In dieser Versammlung ist der Vorstand verpflichtet, einen Finanzbericht vorzulegen und Maßnahmen zu empfehlen, die unter Umständen auch eine Liquidation in Betracht ziehen können.

Sollte das Unternehmen nicht in der Lage sein, das benötigte Kapital zu sichern, kann der Eigentümer persönlich gegenüber den Gläubigern haftbar gemacht werden, wodurch private Vermögenswerte gefährdet sind. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Eigentümer diese Vorschriften gewissenhaft einhält.

Einberufung einer Hauptversammlung für eine dänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine Hauptversammlung, bekannt als generalforsamling, ist ein entscheidendes Ereignis für eine dänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS), bei dem die Eigentümer wichtige Entscheidungen über die Zukunft des Unternehmens treffen. Diese Versammlungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen mindestens einmal im Jahr stattfinden. Die Eigentümer der Unternehmensanteile haben das Recht, persönlich an der Versammlung teilzunehmen oder jemanden zu beauftragen, sie durch eine Vollmacht zu vertreten. Auch der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens kann teilnehmen, ebenso wie externe Berater, es sei denn, die Satzung des Unternehmens verbietet dies.

Es gibt zwei Formen von Hauptversammlungen: ordentliche und außerordentliche. Ordentliche Versammlungen werden in der Regel einberufen, um verschiedene Themen zu besprechen und zu entscheiden, darunter die Genehmigung der Jahresabschlüsse, die Verteilung von Gewinnen oder die Regelung von Verlusten sowie mögliche Änderungen von Finanzplänen. Darüber hinaus können alle in der Satzung festgelegten Angelegenheiten behandelt werden.

Außerordentliche Versammlungen werden einberufen, wenn dringende Entscheidungen erforderlich sind, wie beispielsweise Änderungen im Vorstand oder Anpassungen der Satzung des Unternehmens.

Eine sorgfältige Organisation ist entscheidend, wenn eine Hauptversammlung geplant wird. Diese Versammlungen sollten rechtzeitig angesetzt werden, um sicherzustellen, dass der genehmigte Jahresbericht fristgerecht bei der dänischen Unternehmensbehörde eingereicht werden kann. Die Protokolle der Versammlung müssen aufgezeichnet werden, einschließlich der Art des Unternehmens, seines Namens und der CVR-Nummer sowie des Namens des Vorsitzenden. Ein Bericht des Managements oder des Aufsichtsrats muss dokumentieren, ob der Jahresbericht genehmigt wurde.

Die Protokolle sollten alle gefassten Beschlüsse festhalten, einschließlich des Datums der Versammlung und der Unterschrift des Vorsitzenden, und diese Protokolle werden anschließend der dänischen Unternehmensbehörde als Nachweis für die Genehmigung des Jahresberichts vorgelegt.

Rekrutierung von Mitarbeitern in einem dänischen ApS-Unternehmen

Die Rekrutierung von Mitarbeitern für eine Private Limited Company in Dänemark (Anpartsselskab) erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher und verfahrenstechnischer Richtlinien, um den dänischen Vorschriften zu entsprechen. Im Folgenden finden Sie eine umfassende Zusammenfassung der Schritte, die mit der Einstellung von Mitarbeitern in einem dänischen ApS verbunden sind.

Der Einstellungsprozess in Dänemark beginnt mit dem Entwurf eines Arbeitsvertrags. Nach den dänischen Arbeitsgesetzen muss dieser Vertrag dokumentiert werden und wesentliche Details zu den Beschäftigungsbedingungen umfassen, darunter:

- Gehalt: Der Vertrag muss die Vergütung für die Arbeit des Mitarbeiters sowie den Zahlungszeitraum (z. B. monatlich, wöchentlich) detaillieren.

- Jobaufgaben: Eine klare Beschreibung der Position und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten muss enthalten sein.

- Arbeitszeiten: Der Vertrag sollte die erwarteten Arbeitszeiten sowie etwaige Überstundenregelungen umreißen.

- Urlaub: Mitarbeiter haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, was im Vertrag festgehalten werden sollte.

- Kündigungsfrist: Der Vertrag muss die Kündigungsfrist für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeben, die je nach Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters variiert.

Für befristete Verträge muss die Dauer der Beschäftigung sowie die Bedingungen für Verlängerung oder Beendigung klar angegeben werden.

Arbeitgeber in Dänemark müssen faire Löhne im Einklang mit den in ihrer Branche geltenden Mindestlohngesetzen gewährleisten. Das Bruttogehalt ist steuerpflichtig, und die Arbeitgeber müssen die erforderlichen Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerbeiträge direkt vom Lohn des Mitarbeiters einbehalten.

Dänemark verwendet ein progressives Steuersystem, bei dem der Einkommensteuersatz je nach Gehaltsniveau variiert. Die Arbeitgeber sind verantwortlich für die Abführung von Steuern aus den Gehältern der Mitarbeiter und die Auszahlung an die dänische Steuerbehörde (SKAT). Zudem müssen sie genaue Abzüge für Pensions-, Krankenversicherungs- und andere soziale Leistungen sicherstellen. Darüber hinaus sind Beiträge zum dänischen Sozialversicherungssystem, das die Krankenversicherung, Renten und andere soziale Dienstleistungen unterstützt, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Pflicht.

Nachdem ein Mitarbeiter eingestellt wurde, muss das Unternehmen ihn im dänischen Sozialversicherungssystem registrieren. Dieses System bietet eine Abdeckung, die Krankenversicherungs- und Rentenbeiträge sowie eine Versicherung gegen Krankheit oder Unfälle umfasst. Die Beitragsbeträge basieren auf dem Gehalt des Mitarbeiters, und es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass diese Zahlungen erfüllt werden.

Arbeitgeber müssen außerdem die Gehälter der Mitarbeiter an die Steuerbehörde melden und dabei die ordnungsgemäße Berechnung und Einreichung aller Sozialversicherungsbeiträge unter Beachtung der Lohnsteuergesetze gewährleisten.

Darüber hinaus legt Dänemark großen Wert auf Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein sicheres Arbeitsumfeld bereitzustellen, das die Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeiter schützt. Dazu gehört die Durchführung regelmäßiger Schulungen zur Gesundheits- und Arbeitssicherheit sowie die Bereitstellung notwendiger persönlicher Schutzausrüstung, wenn erforderlich.

Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter müssen die Unternehmen die Vorschriften zur Chancengleichheit, Antidiskriminierungsgesetze einhalten und die Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsplatz fördern. Dänemark wird für seine strengen Antidiskriminierungspolitiken anerkannt, die Arbeitgeber verpflichten, alle Mitarbeiter unabhängig von Geschlecht, Alter, Rasse, Religion oder sexueller Orientierung gleich zu behandeln.

In Dänemark gibt es verschiedene Arten von Arbeitsverträgen, darunter befristete und unbefristete Vereinbarungen. Für befristete Verträge müssen spezifische Bedingungen erfüllt werden, wie z. B. die Festlegung der Dauer und des Zwecks der Befristung (z. B. Vertretung eines abwesenden Mitarbeiters oder Projektarbeit). Nach Ende eines befristeten Vertrags sollte der Mitarbeiter entweder ein Angebot für eine Weiterbeschäftigung oder eine Kündigungsmitteilung erhalten.

Gewerkschaften in Dänemark sind aktiv und spielen eine entscheidende Rolle bei der Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer. Unternehmen, die Mitarbeiter einstellen, sollten anerkennen, dass Gewerkschaften an den Verhandlungen über Arbeitsbedingungen, Löhne, Urlaube und verschiedene Benefits beteiligt sind. Während die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft freiwillig ist, werden eine beträchtliche Anzahl von Mitarbeitern von Gewerkschaften vertreten, was Arbeitgeber darauf vorbereitet, Tarifverhandlungen zu führen.

Die Rekrutierung von Mitarbeitern in Dänemark erfordert die Einhaltung einer Vielzahl von rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen. Folglich ziehen viele Geschäftsinhaber es vor, sich von lokalen Rechts- und Steuerexperten beraten zu lassen, um die Einhaltung aller relevanten Vorschriften sicherzustellen. Die Inanspruchnahme professioneller Dienstleistungen kann helfen, Fehler zu vermeiden, die zu erheblichen finanziellen oder rechtlichen Konsequenzen führen können.

Kündigung von Mitarbeitern in einer ApS

In Dänemark umfasst die Kündigung eines Mitarbeiters einen systematischen Prozess, der durch spezifische Arbeitsgesetze geregelt ist, und ist nicht nur eine einfache Entscheidung des Arbeitgebers. Die Regeln variieren je nachdem, ob die Kündigung aufgrund von Fehlverhalten oder aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt. Im Falle von Fehlverhalten, wie z.B. dem Nichterfüllen von Leistungsstandards, müssen Arbeitgeber substantielle Beweise vorlegen und etablierte Protokolle einhalten. Im Gegensatz dazu gibt es auch bei Entlassungen aufgrund von organisatorischen Veränderungen oder Entlassungen strenge rechtliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen. Der Kündigungsprozess in Dänemark soll fair und gesetzmäßig sein und die Interessen beider Parteien schützen. Bevor eine Kündigung endgültig beschlossen wird, ist es für den Arbeitgeber entscheidend, die Angelegenheit mit dem Mitarbeiter zu besprechen, sodass dieser die Möglichkeit hat, seine Perspektive darzulegen und eventuelle Bedenken anzusprechen.

Sobald die Entscheidung zur Kündigung getroffen ist, muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen, die die Gründe für die Kündigung und das Datum, an dem sie wirksam wird, umreißt. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel mindestens vier Wochen, kann jedoch je nach Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters variieren. In Dänemark kann die Dauer der Kündigungsfrist zwischen einem und sechs Monaten liegen, was die Jobsuche des Mitarbeiters erleichtert und gleichzeitig den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

Wenn die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, könnte eine Abfindung erforderlich sein, die in der Regel mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters korreliert und möglicherweise im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen festgelegt ist. Arbeitgeber bieten häufig Unterstützung an, um dem Mitarbeiter bei der Suche nach einer neuen Anstellung zu helfen, z.B. indem sie ihm Zeit für Vorstellungsgespräche geben oder bei der Erstellung des Lebenslaufs helfen. Dänische Arbeitsgesetze schützen vor ungerechtfertigten Kündigungen, und Mitarbeiter, die der Meinung sind, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, haben das Recht, die Entscheidung vor einem Arbeitsgericht anzufechten.

Darüber hinaus haben Mitarbeiter unter bestimmten Umständen zusätzlichen Kündigungsschutz, wie z.B. während der Schwangerschaft, Krankheit oder Elternzeit. Eine Kündigung in diesen Situationen könnte als rechtswidrig gelten und ernsthafte Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen. In Fällen, in denen mehrere Mitarbeiter betroffen sind, muss der Arbeitgeber in der Regel Verhandlungen mit Gewerkschaften führen, die für den Schutz der Arbeitnehmerrechte entscheidend sind, insbesondere in größeren Organisationen. In solchen Szenarien muss der Arbeitgeber mit der Gewerkschaft konsultieren und alle relevanten Tarifverträge einhalten.

Nach der Kündigung muss der Arbeitgeber mehrere Aufgaben erledigen, darunter:

- Die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, das die Position, die Aufgaben und die Dauer der Beschäftigung des Individuums umreißt.

- Die Begleichung aller unbezahlten Gehälter, Urlaubsansprüche oder Abfindungen.

- Die Benachrichtigung der zuständigen Behörden, wie z.B. Sozialversicherungsstellen oder dem Finanzamt, über die Kündigung.

Durch die Einhaltung dieser Verfahren können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Kündigung anstreben, die so fair und reibungslos wie möglich verläuft.

Buchhaltung für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS)

In Dänemark gibt es spezifische Vorschriften, die die Buchhaltungspraktiken für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ApS) regeln, um eine genaue Finanzberichterstattung zu gewährleisten. Diese Vorschriften verlangen, dass jede finanzielle Transaktion systematisch erfasst wird und mehreren wichtigen Richtlinien folgt:

1. Transaktionen müssen umgehend nach ihrem Eintreten dokumentiert werden, chronologisch geordnet, um ein besseres Finanzmanagement zu ermöglichen. Diese Praxis hilft auch, Probleme wie verlorene Dokumente oder fehlplatzierte Belege zu vermeiden.

2. Jede Transaktion muss durch ausreichende Dokumentation unterstützt werden, wie z.B. eine Rechnung, einen Beleg oder eine Rechnung, die sowohl in Papier- als auch in digitalem Format vorliegen kann.

3. Alle Buchhaltungsunterlagen müssen aufbewahrt werden und dürfen nicht verworfen oder vernichtet werden.

4. Diese Unterlagen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden und müssen auf Anfrage für die Überprüfung durch öffentliche Stellen zugänglich sein.

In Dänemark entscheiden sich viele Geschäftsinhaber dafür, ihre Buchhaltung selbst mit Hilfe von Online-Buchhaltungssoftware wie Billy, Dinero, Uniconta, e-conomic oder Dynaccount zu führen. Alternativ können sie einen professionellen Buchhalter oder Wirtschaftsprüfer beauftragen, um regelmäßige Buchhaltungsaufgaben zu verwalten, die die Erfassung von Einnahmen, Ausgaben, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten umfassen.

Um eine umfassende Dokumentation aller Transaktionen zu gewährleisten, erhält jeder Anhang, der mit einer Transaktion verbunden ist, eine eindeutige, fortlaufende Nummer. Diese Anhänge sollten wichtige Informationen wie die Rechnungsnummer, das Datum, die Steuernummer (TIN), die Umsatzsteuernummer und den Steuersatz (falls zutreffend) sowie die Einzelheiten des Verkäufers enthalten. Zudem müssen diese Anhänge den Buchhaltungsstandards entsprechen.

Die Compliance-Überprüfung, bekannt als Afstemning, ist ein wesentlicher Bestandteil der Buchhaltungsaufsicht für ein ApS. Es wird empfohlen, die Afstemning in regelmäßigen Abständen im Laufe des Jahres durchzuführen, anstatt bis zum Jahresende zu warten. Diese Methode optimiert den Prozess der Erstellung des Jahresberichts, indem sie schneller und präziser wird, da sie die Notwendigkeit beseitigt, die Finanzunterlagen des gesamten Jahres auf einmal zu überprüfen.

Die Auswirkungen des dänischen Rechnungslegungsgesetzes auf ApS-Unternehmen

ApS-Unternehmen müssen die Vorgaben des dänischen Rechnungslegungsgesetzes einhalten, das die Buchhaltungspraktiken wie die Dokumentation von Transaktionen und die Führung von Finanzunterlagen regelt. Diese Vorschriften gelten für alle Unternehmen in Dänemark, die nicht unter der Kontrolle von Regierungs- oder lokalen Behörden stehen. Eine Nichteinhaltung kann zu Anfragen nach zusätzlichen Informationen von öffentlichen Stellen oder zu negativen Vermerken in den Jahresabschlüssen des Unternehmens führen.

Das Gesetz legt spezifische Standards für die Buchführung fest, einschließlich der Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen, um deren Zerstörung oder Entsorgung zu verhindern. Es ist entscheidend, Transaktionen umgehend zu erfassen, wobei jeder Eintrag durch die erforderliche Dokumentation unterstützt werden muss. Transaktionen in anderen Währungen als der dänischen Krone müssen den relevanten Wechselkurs verwenden, sei es der Durchschnittskurs oder der Kurs am Transaktionstag. Darüber hinaus beschreibt das Gesetz, wie Jahresabschlüsse vorzubereiten sind, die je nach Rechnungslegungsart des Unternehmens variieren.

Ein neues Rechnungslegungsgesetz, das ab Januar 2024 in Kraft tritt, schreibt vor, dass alle Unternehmen die digitale Buchhaltung implementieren müssen. Unternehmen müssen Buchhaltungssysteme verwenden, die den gesetzlichen Standards entsprechen, und alle Finanzdokumente müssen wesentliche Informationen wie Datum, Betrag, Produkt- oder Leistungsbeschreibung, Identifikationsnummern für Absender und Empfänger, Mehrwertsteuerangaben und Zahlungsbedingungen enthalten. Diese Informationen müssen digital gespeichert werden.

Die Einführung der elektronischen Buchführung erfolgt stufenweise, basierend auf der Klassifizierung des Unternehmens:

- Ab dem 1. Januar 2024 wird die dänische Unternehmensbehörde eine Liste der verfügbaren Buchhaltungssysteme bereitstellen.

- Ab dem 1. Juli 2024 müssen Unternehmen der Klassen B, C und D auf elektronische Buchhaltung umsteigen.

- Bis 2026 müssen auch Unternehmen der Klasse A mit einem jährlichen Nettoumsatz von über 300.000 DKK in zwei aufeinander folgenden Jahren digitale Buchhaltungssysteme einführen.

Jahresfinanzbericht für ApS

In Dänemark ist jedes Unternehmen mit beschränkter Haftung (ApS) gesetzlich verpflichtet, einen Jahresfinanzbericht zusammen mit den erforderlichen unterstützenden Dokumenten einzureichen. Die Verantwortung für die Erstellung und Einreichung dieses Berichts liegt beim Vorstand, auch bekannt als die Geschäftsleitung des Unternehmens.

Der Jahresbericht, der die relevanten Finanzberichte enthält, muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres des Unternehmens eingereicht werden. Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt (vom 1. Januar bis 31. Dezember), ist der Bericht spätestens bis zum 30. Juni fällig. Die Einreichung sollte über Virk.dk im Abschnitt "Regnskab-basis" erfolgen.

Das Gesetz über die Finanzberichterstattung regelt die Unternehmen mit beschränkter Haftung in Dänemark und klassifiziert sie nach bestimmten Kriterien, die ihre Berichtspflichten für den Jahresbericht definieren. Typischerweise wird ein ApS unter Klasse B eingestuft, was die Einbeziehung folgender Dokumente im Bericht erfordert: - einen Lagebericht (wenn es mehr als ein Vorstandsmitglied gibt), - eine Bilanz, - eine Gewinn- und Verlustrechnung, - die Meinung des Vorstands, - Bilanzierungsrichtlinien.

Die Berichterstattung der Klasse B ist in zwei Gruppen unterteilt: Berichterstattung Klasse B und Berichterstattung Klasse B für Kleinstunternehmen. Obwohl beide Kategorien nahezu denselben Reporting-Anforderungen entsprechen müssen, sind Kleinstunternehmen nicht verpflichtet, Bilanzierungsrichtlinien, die für andere Unternehmen der Klasse B erforderlich sind, einzufügen.

Ein ApS qualifiziert sich als Kleinstunternehmen, wenn es die folgenden Kriterien für die letzten beiden Geschäftsjahre erfüllt:

- Eine Bilanzsumme von höchstens 2,7 Millionen DKK,

- Einen Nettoumsatz, der 5,4 Millionen DKK nicht übersteigt,

- Höchstens 10 Vollzeitbeschäftigte im letzten Geschäftsjahr.

Finanzberichterstattung und Prüfung

Alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Dänemark (ApS) sind verpflichtet, jährliche Finanzberichte einzureichen, die ihre finanzielle Situation genau widerspiegeln. Um diese Genauigkeit zu gewährleisten, müssen die meisten Privatgesellschaften ihre Jahresabschlüsse von einem unabhängigen Prüfer überprüfen lassen. Die Aufgabe des Prüfers besteht darin, zu bestätigen, dass die Finanzberichte die tatsächlichen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Einkünfte und Aufwendungen des Unternehmens akkurat darstellen.

Kleine Unternehmen, die als Kategorie B klassifiziert sind, können von der Prüfungspflicht befreit werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen: Ihre Gesamtn Bilanz muss weniger als 4 Millionen DKK betragen, ihr Nettoumsatz darf 8 Millionen DKK nicht überschreiten, und sie sollten weniger als 12 Vollzeitmitarbeiter haben.

Selbst wenn eine Prüfung nicht zwingend erforderlich ist, kann sich ein Unternehmen dennoch entscheiden, seine Finanzberichte freiwillig von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die Eigentümer des Unternehmens können diese Entscheidung während einer außerordentlichen Hauptversammlung treffen, und sie muss im Protokoll der Sitzung festgehalten und dem Handelsbüro vorgelegt werden.

Viele Privatgesellschaften in Dänemark entscheiden sich für eine Prüfung, um finanzielle Transparenz und Glaubwürdigkeit zu wahren. Dieser Prozess stellt nicht nur sicher, dass der finanzielle Status des Unternehmens genau dargestellt wird, sondern bietet auch Sicherheit für Investoren, Vorstandsmitglieder und andere Interessengruppen. Der Prüfer fungiert als unabhängiger Gutachter und gibt eine externe Perspektive zur finanziellen Situation des Unternehmens ab.

Besteuerung von Einkommen und Dividenden

In Dänemark sind Kapitalgesellschaften (Ltd) verpflichtet, Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne zu zahlen, wobei der Satz für 2021 auf 22 % festgelegt ist. Um das zu versteuernde Einkommen eines Unternehmens zu berechnen, werden die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen, was das sogenannte „Vorsteuerergebnis“ ergibt, das auch in den Finanzberichten, einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnungen in Buchhaltungssoftware wie e-conomic, ausgewiesen wird. Buchhalter oder Wirtschaftsprüfer passen dieses Ergebnis dann an Faktoren wie Abschreibungen oder nicht abzugsfähige Aufwendungen an, um das tatsächliche zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.

Typischerweise variiert das zu versteuernde Einkommen leicht vom Vorsteuerergebnis, da Anpassungen in Bezug auf bestimmte Ausgaben vorgenommen werden, die möglicherweise nicht vollständig abzugsfähig sind oder für Steuerzwecke anders behandelt werden als sie in den Finanzkonten erfasst werden. Dieses zu versteuernde Einkommen muss jährlich in der Steuererklärung des Unternehmens ausgewiesen werden, die innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Steuerjahres fällig ist.

Die Körperschaftsteuerzahlungen erfolgen halbjährlich, konkret am 20. März und 20. November, basierend auf geschätzten Einkünften, die als „ordentliche Körperschaftsteuerzahlungen“ bezeichnet werden. Außerdem gibt es eine optionale dritte Zahlung, die als „freiwillige Zahlung der Körperschaftsteuer“ bekannt ist, die am 1. Februar des folgenden Jahres geleistet werden kann, damit Unternehmen ihre Steuern basierend auf dem Abschluss der Finanzberichte des Vorjahres anpassen können. Eine höhere Steuerzahlung während dieser optionalen Rate kann Zinsen auf verspätete Zahlungen reduzieren.

Wenn Sie in Dänemark ein Unternehmen mit beschränkter Haftung betreiben, kann die erste Mitteilung der Steuerbehörde hinsichtlich der Körperschaftsteuer besagen, dass das Unternehmen DKK 0 schuldet. Dies geschieht, wenn der Steuerbehörde nicht genügend Informationen vorliegen, um eine genaue Steuerschätzung abzugeben.

Dividenden, die Ausschüttungen der Gewinne eines Unternehmens an die Aktionäre darstellen, sind nicht verpflichtend, selbst wenn ein Unternehmen floriert, werden jedoch häufig ausgeschüttet, wenn das Unternehmen über überschüssige Mittel verfügt. Für Personen, die sowohl Eigentümer als auch Geschäftsführer sind, kann der Bezug von Dividenden steuerliche Vorteile bringen. Die Entscheidung über die Ausschüttung von Dividenden wird auf der Hauptversammlung getroffen, und die Beträge müssen während der Sitzung genehmigt werden.

Es gibt zwei Arten von Hauptversammlungen: ordentliche und außerordentliche. Die ordentliche Versammlung findet jährlich statt, um den jährlichen Bericht zu genehmigen und über die Dividendenverteilung zu entscheiden, während außerordentliche Versammlungen für wichtige Entscheidungen einberufen werden, die zwischen regulären Versammlungen anfallen, wie z. B. die Ernennung neuer Vorstandsmitglieder, Wirtschaftsprüfer oder die Genehmigung von Dividendenzahlungen.

In Dänemark wird die Dividendensteuer beim Auszahlen an einzelne Aktionäre einbehalten. Für 2021 sind die ersten DKK 56.500 an Dividenden mit 27 % besteuert, während Beträge, die diesen Betrag übersteigen, mit 42 % besteuert werden. Der höhere Steuersatz für verheiratete Personen tritt in Kraft, wenn die Dividende DKK 113.000 übersteigt. Das Unternehmen ist verantwortlich für die Einbehaltung dieser Steuer und deren Abführung an die dänische Steuerbehörde, SKAT Erhverv.

Für Nichtansässige beträgt der übliche Dividendensteuersatz 15 %, vorbehaltlich der Bedingungen eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Dänemark und dem Wohnsitzland des Aktionärs. In der Regel wird das Unternehmen diese 15 % Steuer vor der Ausschüttung von Dividenden abziehen.

In bestimmten Fällen kann ein Unternehmen Steuerverluste vortragen, um zukünftiges zu versteuerndes Einkommen auszugleichen. Wenn ein Unternehmen beispielsweise im Jahr 2020 einen Verlust von DKK 100.000 erleidet und im Jahr 2021 einen Gewinn von DKK 100.000 erzielt, kann es den Verlust aus 2020 nutzen, um sein zu versteuerndes Einkommen in 2021 zu reduzieren, sodass für keines der beiden Jahre Körperschaftsteuer fällig wird.

Die Jahresberichte müssen innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres bei der dänischen Unternehmensbehörde (VIRK) eingereicht werden, und die Steuererklärungen sind innerhalb von sechs Monaten bei SKAT Erhverv einzureichen. Die Körperschaftsteuervorauszahlungen sind jährlich am 20. März und 20. November fällig, mit der Möglichkeit, am 1. Februar des folgenden Jahres eine freiwillige Zahlung zu leisten, um eventuelle Differenzen zu klären.

In Dänemark können Unternehmen ihr Geschäftsjahresende selbst festlegen, wobei der 31. Dezember die häufigste Wahl ist. Dennoch können Unternehmen auch alternative Termine wählen, wie den 30. Juni oder den 31. Januar, was die Steuerberichterstattung komplizierter machen könnte. Hat ein Unternehmen ein 18-monatiges Geschäftsjahr, endet das Steuerjahr nach diesen 18 Monaten, sodass es während sowohl des ersten als auch des nachfolgenden Jahres zu Teilsteuervorauszahlungen kommt.

Digitale Dienstleistungen für eine ApS

Um ein Unternehmen in Dänemark zu gründen, gibt es mehrere wichtige Schritte, die für eine effektive Verwaltung und den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen befolgt werden müssen.

Der erste Schritt besteht darin, einen NemID zu beantragen, der eine digitale Signatur ist, die für den Zugang zu Regierungswebseiten, Online-Banking und anderen digitalen Dienstleistungen erforderlich ist. Diese Signatur ist entscheidend für die Identitätsprüfung und den Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen. Sie können einen NemID über medarbejdersignatur.dk erhalten, auch wenn die Webseite auf Dänisch ist.

Sobald Sie Ihren NemID haben, besteht der nächste Schritt darin, ein Postfach auf "e-boxes" zu erstellen. In Dänemark werden alle offiziellen Kommunikationen von staatlichen Stellen an private Unternehmen in diesem digitalen Postfach gesendet. Einige private Unternehmen nutzen ebenfalls e-boxes für ihre Kommunikationen. Dieses Postfach funktioniert wie ein Online-Posteingang, der es Ihnen ermöglicht, Nachrichten nach dem Einloggen mit Ihrem NemID zu lesen.

Der dritte Schritt besteht darin, ein NemKonto für Ihr Unternehmen zuzuweisen. Ein NemKonto ist ein designated Bankkonto, das zum Empfang von Zahlungen von öffentlichen Institutionen, einschließlich Steuererstattungen und staatlichen Zuschüssen, verwendet wird. Nachdem Sie die CVR-Nummer Ihres Unternehmens erhalten haben, müssen Sie sich an Ihre Bank wenden, um ein NemKonto zuzuweisen, das ein bestehendes Bankkonto oder ein neu eröffnetes Konto für diesen Zweck sein kann. Ohne ein NemKonto können Steuererstattungen nicht bearbeitet werden. Um zu überprüfen, ob Ihr Konto qualifiziert, besuchen Sie nemkonto.dk oder kontaktieren Sie Ihre Bank. Wenn Sie kein dänisches Bankkonto haben, können Sie beantragen, ein ausländisches Konto als Ihr NemKonto zu benennen, indem Sie ein spezielles Formular verwenden.

Zuletzt muss das Eigenkapital des Unternehmens vom Anwalt übertragen werden. Während des Registrierungsprozesses wird das erforderliche Mindestkapital von 20.000 DKK auf dem Treuhandkonto des Anwalts eingezahlt. Sobald das Bankkonto des Unternehmens eingerichtet ist, können Sie den Anwalt beauftragen, die Mittel auf das Konto Ihres Unternehmens zu übertragen. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, ein herkömmliches Bankkonto einzurichten, können Sie alternative Dienste wie Revolut in Betracht ziehen.

Durch das Abschließen dieser Schritte wird Ihr Unternehmen ordnungsgemäß im dänischen System registriert, was eine effektive Finanzverwaltung und den Erhalt von staatlichen Zahlungen sicherstellt.

Besteuerung dänischer Kapitalgesellschaften (ApS)

Dänische Kapitalgesellschaften unterliegen einem Körperschaftsteuersatz von 22 %, der als relativ niedrig und attraktiv angesehen wird. Diese Steuer wird auf die steuerpflichtigen Gewinne des Unternehmens erhoben, die ermittelt werden, indem zulässige Ausgaben von den Gesamteinnahmen abgezogen werden. In Jahren, in denen das zu versteuernde Einkommen schwankt — beispielsweise wenn Verluste vorgetragen werden, Abschreibungen stattfinden oder Investitionen den steuerpflichtigen Betrag reduzieren — müssen Unternehmen möglicherweise keine Körperschaftsteuer zahlen. Im Gegensatz dazu fallen kleine privat geführte Unternehmen normalerweise unter andere Steuerregelungen und sind in der Regel von der Körperschaftsteuer befreit.

Umgang mit den Mehrwertsteuerverantwortlichkeiten für eine dänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Das Verständnis des Mehrwertsteuersystems in Dänemark kann komplex sein, ist jedoch entscheidend für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ApS), sich ihrer steuerlichen Verpflichtungen bewusst zu sein und bei Bedarf Fachleute zu konsultieren, um Fehler zu vermeiden. Dies ist insbesondere für Unternehmen von Bedeutung, die im internationalen Handel tätig sind oder für bestimmte Mehrwertsteuerbefreiungen oder -abzüge in Frage kommen.

Beispielsweise könnte ein ApS für die Mehrwertsteuerbefreiung in Betracht gezogen werden, wenn es Bildungs- oder medizinische Dienstleistungen erbringt. Darüber hinaus können Mehrwertsteuerabzüge für Einkäufe geltend gemacht werden, die mit steuerpflichtigen Tätigkeiten in Verbindung stehen, wie Ressourcen oder Dienstleistungen, was zu einer niedrigeren Gesamtsteuerlast für das Unternehmen führt.

Ein ApS ist verpflichtet, regelmäßig Mehrwertsteuerrechnungen auszustellen, was sowohl für die Einhaltung der Vorschriften als auch für Buchhaltungszwecke wichtig ist. Diese Rechnungen müssen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens, Kundeninformationen (einschließlich ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn zutreffend), eine Beschreibung der erbrachten Dienstleistung oder des Produkts, sowie das Datum, die Rechnungsnummer, Menge, Einzelpreis, Gesamtbetrag und angewendete Mehrwertsteuer enthalten.

Wenn der Umsatz eines ApS innerhalb eines Jahres 50.000 DKK überschreitet, muss es sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Dies beinhaltet die Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation an die Steuerbehörden zur Validierung der Unternehmensinformationen. Nach der Registrierung muss das Unternehmen die Mehrwertsteuer von seinen Kunden erheben und an die Steuerbehörde abführen sowie regelmäßige Meldungen an das Finanzamt machen.

In Dänemark beträgt der allgemeine Mehrwertsteuersatz 25 %, aber niedrigere Sätze gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Beispielsweise werden Lebensmittel, Medikamente, medizinische Dienstleistungen und Unterkünfte mit 12 % besteuert, während Artikel wie Bücher, Zeitungen und Tickets für kulturelle Aktivitäten von der Mehrwertsteuer befreit sind. Der spezifische Satz hängt von der Art der betrieblichen Aktivitäten des Unternehmens ab.

Vergütung für Eigentümer von ApS

In einer dänischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) können Eigentümer in zwei Hauptformen Vergütung erhalten: Gehalt oder Dividenden. Es ist jedoch nicht zulässig, Geld direkt vom Geschäftskonto der Gesellschaft auf das persönliche Konto des Eigentümers zu überweisen, da sowohl die Gesellschaft als auch der Eigentümer verpflichtet sind, ihre Finanzunterlagen getrennt zu führen, aufgrund ihrer unterschiedlichen rechtlichen Identitäten.

Um ein Gehalt zu beziehen, muss der Eigentümer das Unternehmen zunächst als Arbeitgeber auf Virk.dk registrieren, einen Arbeitsvertrag erstellen, einen monatlichen Lohnbericht erstellen und das Gehalt zur entsprechenden Besteuerung an die Skattestyrelsen melden.

Das Gehalt sollte nicht höher sein, als es für vergleichbare Rollen angemessen ist; andernfalls könnten die Steuerbehörden den Überschuss als Dividenden einstufen, was dann Dividendensteuer nach sich ziehen würde.

Wenn der Eigentümer sich entscheidet, in einem bestimmten Monat kein Gehalt zu beziehen, muss er eine „Nullmeldung“ an die Skattestyrelsen einreichen. Wenn dies versäumt wird, drohen Strafen.

Alternativ kann der Eigentümer wählen, Dividenden zu erhalten. Dividenden werden an Aktionäre und Investoren ausgezahlt, und es ist entscheidend, genaue Aufzeichnungen über diese Ausschüttungen zu führen. Unabhängig davon, ob man sich für ein Gehalt oder Dividenden entscheidet, müssen Steuern abgeführt werden, und das Unternehmen muss die relevanten Informationen an die Skattestyrelsen melden, indem es Plattformen wie LetLøn auf skat.dk nutzt.

Vermögenbewertung für ApS

Bei der Gründung Ihrer privaten Aktiengesellschaft (dänische LLC) mit nicht monetären Beiträgen benötigen Sie einen Vermögenbewertungsbericht, der in der Regel von einem unabhängigen Buchhalter erstellt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass erste Bewertungen von Lieferanten, Herstellern oder Autohändlern für die Bewertung nicht ausreichen, auch wenn sie dem Buchhalter bei der Erstellung des Abschlussberichts helfen können. Dieses Bewertungsdokument muss den Gründungsunterlagen beigefügt werden. Darüber hinaus übernehmen Sie, wenn Sie Sacheinlagen zur Gründung Ihres ApS nutzen, die persönliche Verantwortung für die bereitgestellten Vermögenswerte.

Unterschiede zwischen ApS und anderen Unternehmensstrukturen

In Dänemark können Unternehmen durch verschiedene rechtliche und organisatorische Modelle gegründet werden. Unter diesen ist das ApS (Anpartsselskab) eines der beliebtesten, neben anderen Formen wie der Aktiengesellschaft (A/S), der Unternehmergesellschaft (IVS), der Kommanditgesellschaft (K/S) und der Einpersonen-GmbH (E/ApS).

Die Hauptunterschiede zwischen einem ApS und anderen Unternehmensarten sind wie folgt:

- Mindestkapitalanforderung: Ein ApS hat ein Mindestanteils kapital von 20.000 DKK, während eine A/S 400.000 DKK erfordert.

- Eigentümerstruktur: Ein ApS kann von einer oder mehreren Personen besessen werden, im Gegensatz zu einer A/S, die mindestens drei Eigentümer benötigt. Die E/ApS ist für einzelne Eigentümer gedacht.

- Registrierungsprozess und Kosten: Die Gründung einer E/ApS ist in der Regel einfacher und kostengünstiger als die Einrichtung einer A/S.

- Management und Kontrolle: Der Verkauf von Anteilen in einer A/S ist typischerweise einfacher als in einem ApS.

- Kapitalbeschaffung: Die Beschaffung von Kapital über den Aktienmarkt ist für eine A/S im Vergleich zu einem ApS besser möglich.

Die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur hängt von den spezifischen Anforderungen des Unternehmers ab, und es wird empfohlen, einen Fachmann oder Anwalt zu konsultieren, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Das ApS bleibt nach wie vor eine bevorzugte Option unter dänischen Unternehmensinhabern.

Umstellung von einem Einzelunternehmen zu einer ApS

Option 1 - Steuerpflichtige Umwandlung: Für Unternehmen mit wenig oder keinem Wert ist die Wahl einer steuerpflichtigen Umwandlung die effektivste Option. Dieser Ansatz ermöglicht die Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine ApS mit wenig bis gar keinem Gewinn, wodurch die Steuern niedrig gehalten werden. Für kleinere Unternehmen ist diese Methode in der Regel kostengünstiger im Vergleich zu einer steuerfreien Umwandlung.

Option 2 - "Steuerfreie" Umwandlung: Wenn ein Unternehmen einen signifikanten Wert hat, kann eine "steuerfreie" Umwandlung von Vorteil sein, da sie es ermöglicht, die Steuerzahlungen bis zum Verkauf der Anteile an der neuen ApS aufzuschieben. Obwohl sie als "steuerfrei" bezeichnet wird, handelt es sich tatsächlich um eine steuerlich aufgeschobene Zahlung. In diesem Fall muss ein Wirtschaftsprüfer den Wert des Unternehmens bewerten und die Registrierung der ApS erleichtern. Die Honorare des Wirtschaftsprüfers liegen typischerweise zwischen 5.000 und 20.000 DKK, ohne Mehrwertsteuer.

ApS versus Einzelunternehmen

Die Entscheidung, eine Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) zu gründen, kann eine kluge Wahl sein, wenn Sie erwarten, zumindest die Kosten zu decken oder einen Gewinn zu erzielen. Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen schützt ein ApS Ihre persönlichen Vermögenswerte, was bedeutet, dass Ihr persönliches Eigentum sicher ist, selbst wenn das Unternehmen Verluste erleidet. Allerdings erfordert die Gründung eines ApS eine Mindestkapitalinvestition von 20.000 DKK, und es ist wichtig zu verstehen, dass Sie Ihr persönliches Einkommen nicht verwenden können, um die Verluste des Unternehmens auszugleichen. Wenn Sie sich entscheiden, ein Gehalt zu beziehen, muss das Unternehmen eine Gehaltsabrechnung ausstellen, Steuern einbehalten und diese an die Behörden abführen. Folglich sind Sie auch dann verantwortlich für die Zahlung von Steuern auf Ihre persönlichen Einkünfte, wenn das Unternehmen Verluste erleidet.

Wie eine ApS als Holdinggesellschaft fungieren kann

Die gleichzeitige Gründung von zwei Unternehmen kann vorteilhaft sein, da die Möglichkeit des "Kapitalrollovers" besteht. Dadurch kann das gleiche Kapital von 20.000 DKK als Startkapital für beide Unternehmen dienen, was die Notwendigkeit einschränkt, für jedes Unternehmen 20.000 DKK zu zahlen.

Eine Struktur, die aus einer Holdinggesellschaft und einer operativen Gesellschaft besteht, bietet einen Weg, die Vermögenswerte der operativen Gesellschaft zu schützen. In diesem Arrangement besitzt die Holdinggesellschaft die Kapitalanteile der operativen Gesellschaft und schützt ihre eigenen Vermögenswerte vor Gläubigern, falls die operative Gesellschaft in die Insolvenz gerät.

Die Holdinggesellschaft ist keine eigenständige juristische Person. Sie wird speziell gegründet, um Anteile an einem anderen Unternehmen zu besitzen und die Verwaltung dieser Anteile zu überwachen.

Einrichtung eines Bankkontos für eine dänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung

In Dänemark ist jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung (bekannt als ApS) verpflichtet, ein Geschäftskonto, genannt Erhvervskonto, zu führen. Dieses Konto ist entscheidend, um die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens von den persönlichen Finanzen seiner Eigentümer zu trennen. Darüber hinaus ist ein NemKonto-Geschäftskonto erforderlich, um Transparenz zu gewährleisten und eine effektive Finanzaufsicht zu ermöglichen.

Der erste Schritt zur Einrichtung eines Kontos für ein ApS besteht darin, eine geeignete Bank auszuwählen. Sie können entweder die Bank wählen, bei der Sie bereits ein persönliches Konto haben, oder andere Banken in Betracht ziehen. Es ist ratsam, mehrere Optionen zu vergleichen, da die Dienstleistungen und Gebühren zwischen den verschiedenen Finanzinstituten erheblich variieren können.

Um ein Geschäftskonto einzurichten, müssen Sie spezifische Dokumente bereitstellen, darunter einen Nachweis über die Existenz des Unternehmens und eine persönliche Identifikation. Wenn Sie diese Unterlagen im Voraus bereit haben, kann dies helfen, Probleme im Laufe des Kontoeröffnungsprozesses zu vermeiden.

Ein Erhvervskonto ist das offizielle Geschäftskonto in Dänemark, das über die Steuernummer des Unternehmens (CVR) mit der Firma verbunden ist. Es funktioniert ähnlich wie ein persönliches Geschäftskonto, das über die persönliche Identifikationsnummer einer Einzelperson mit dem Unternehmen verbunden ist.

E-Mail-Kommunikation in einer ApS

In Dänemark erhalten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ApS) automatisch ein elektronisches Postfach, bekannt als Digital Post, sobald sie eine CVR-Nummer erhalten. Dieses Postfach dient als Kommunikationsweg für öffentliche Behörden, um das Unternehmen zu erreichen, weshalb es wichtig ist, regelmäßig nach Aktualisierungen zu sehen. Obwohl die meisten öffentlichen Institutionen es vorziehen, Digital Post zu verwenden, können einige trotzdem physische Briefe senden; jedoch haben beide Kommunikationsformen nach dänischem Recht die gleiche rechtliche Bedeutung.

Autorisierte Vertreter des Unternehmens können auf das Digital Post-Postfach zugreifen, indem sie sich mit ihrem persönlichen MitID auf der Virk-Plattform oder über die Digital Post-App anmelden. Wenn eine Person nicht befugt ist, ihr persönliches MitID für geschäftliche Zwecke zu verwenden, muss sie MitID Erhverv nutzen, um über Virk auf das Postfach zuzugreifen. Das MitID Erhverv-Konto erfordert spezielle Berechtigungen, die bequem über das Digital Post-Berechtigungsportal verwaltet werden können.

Neben dem Empfang von Nachrichten öffentlicher Institutionen können Unternehmen in Dänemark auch private Plattformen wie mit.dk oder e-Boks für die Kommunikation mit anderen Unternehmen nutzen. Während die kostenlosen Versionen dieser Plattformen nur den Empfang von Nachrichten ermöglichen, müssen Unternehmen die kostenpflichtigen Versionen abonnieren, um Nachrichten zu senden.

ApS und seine CVR-Nummer

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark wird dem Unternehmen eine einzigartige CVR-Nummer zugewiesen, die aus acht Ziffern besteht. Diese Nummer funktioniert ähnlich wie die CPR-Nummer für Einzelpersonen und ist entscheidend für das Funktionieren des Unternehmens. Sie ermöglicht es dem Unternehmen, sowohl in administrativen als auch in geschäftlichen Kontexten anerkannt zu werden, und ist notwendig, um ein NemKonto zu erhalten, um Zahlungen von öffentlichen Stellen zu empfangen.

Darüber hinaus ist die CVR-Nummer entscheidend für die Nutzung von MitID, der digitalen Identität für Unternehmen, sowie für den Zugang zu Digital Mail für Unternehmen, was die Online Kommunikation und administrative Prozesse erleichtert. Eine CVR-Nummer ist unerlässlich, damit das Unternehmen legal arbeiten und den dänischen Gesetzen und Vorschriften entsprechen kann.

Die Dauer, um eine CVR-Nummer zu erhalten, variiert normalerweise je nach Rechtsform des Unternehmens. Für eine dänische Ltd dauert dieser Prozess in der Regel zwischen 1 und 4 Tagen, sofern die Registrierung korrekt durchgeführt wird. Um Verzögerungen oder erneute Einreichungen zu vermeiden, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der Erfahrung mit der Gründung von LLCs in Dänemark hat. So wird sichergestellt, dass alle rechtlichen Dokumente korrekt ausgefüllt werden, was eine zügige Ausstellung der CVR-Nummer ermöglicht.

Verfahren zur Schließung einer ApS in Dänemark

Um eine dänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) zu beenden, sollte der Eigentümer zunächst die finanzielle Lage des Unternehmens beurteilen und den geeignetsten Handlungsablauf festlegen. Der Schließungsprozess hängt von der finanziellen Situation des Unternehmens ab und kann auf verschiedene Weise verlaufen:

1. **Restrukturierung** - Wenn die Insolvenz bevorsteht, kann das Unternehmen das Gericht bitten, ein Restrukturierungsverfahren einzuleiten, das auf finanzielle Erholung und Wiederbelebung abzielt. Ein vom Gericht bestellter Verwalter wird die Restrukturierungsbemühungen überwachen.

2. **Liquidation durch Gesellschafterbeschluss** - Für zahlungsfähige Unternehmen ist eine freiwillige Liquidation möglich. Das Unternehmen muss die Entscheidung öffentlich bekannt machen und den Gläubigern drei Monate Zeit geben, um ihre Forderungen einzureichen. Ein Liquidator wird ernannt, um den Prozess zu überwachen, und nach Abschluss sind die Gesellschafter vor nachfolgenden Ansprüchen geschützt.

3. **Freiwillige Liquidation** - Um eine freiwillige Liquidation einzuleiten, müssen zunächst alle ausstehenden Schulden geregelt werden. Die Gesellschafter müssen eine Erklärung unterzeichnen, in der sie bestätigen, dass die Schulden beglichen werden, und sind voll verantwortlich für alle neuen, entstehenden Schulden. Der Liquidationsprozess muss außerdem frei von anhängigen rechtlichen Konflikten oder Ansprüchen sein.

4. **Insolvenz** - Wenn das Unternehmen finanziell zahlungsunfähig ist, werden Insolvenzverfahren eingeleitet, die zur Schließung führen.

5. **Zwangsauflösung** - In bestimmten Fällen kann das Gericht die Auflösung des Unternehmens anordnen, beispielsweise wenn der Jahresbericht nicht rechtzeitig eingereicht wird, der Geschäftsführer zurücktritt oder kein neuer Prüfer ernannt wird, nachdem der aktuelle ausscheidet. Ein Liquidator wird zugewiesen; falls das Unternehmen insolvent ist, beginnen Insolvenzmaßnahmen; falls es zahlungsfähig ist, wird das Unternehmen einfach aufgelöst.

Sobald die geeignete Methode zur Schließung identifiziert wurde, sollten die folgenden Schritte ausgeführt werden:

- Schließen Sie alle Buchhaltungsangelegenheiten vor der Schließung des Unternehmens ab. Für umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen ist es notwendig, die letzte Umsatzsteuererklärung vor der Abmeldung einzureichen.

- Zahlen Sie alle ausstehenden Löhne der Mitarbeiter, reichen Sie die notwendigen Mitarbeitersteuern ein und melden Sie das Unternehmen offiziell als Arbeitgeber ab.

- Informieren Sie die Steuerbehörden über die bevorstehende Abmeldung der Körperschaftsteuer, die normalerweise nach dem offiziellen Schließungsdatum des Unternehmens erfolgt.

- Reichen Sie die letzte Einkommensteuererklärung bis zur endgültigen Frist ein. Das Finanzamt wird dann eine abschließende Erklärung ausstellen, die bestätigt, dass die Umsatzsteuer und andere Steuern beglichen sind. Dieser Prozess dauert in der Regel zwischen 3-6 Monaten.

- Erhalten Sie eine Bestätigung von den Steuerbehörden, dass alle Verpflichtungen erfüllt wurden.

- Bereiten Sie eine von den Gesellschaftern unterzeichnete Erklärung vor und reichen Sie diese zusammen mit dem Schließungsantrag ein, in der bestätigt wird, dass alle Unternehmensschulden beglichen sind.

- Das Unternehmen wird offiziell innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung des Schließungsantrags geschlossen.

Während dieses Verfahrens ist es unerlässlich, alle Buchhaltungsangelegenheiten abzuschließen, Umsatzsteuer und Arbeitnehmersteuern für die verbleibenden Zeiträume einzureichen und alle ausstehenden Steuerschulden zu begleichen. Das Unternehmen muss sowohl als Arbeitgeber als auch als Umsatzsteuerzahler abgemeldet werden, und eine Steuererklärung für das vorangegangene Geschäftsjahr muss eingereicht werden. Darüber hinaus muss eine separate manuelle Steuererklärung für das Schließungsjahr eingereicht werden, um die Einkommensteuer entsprechend der tatsächlichen Steuerlast für dieses Jahr anzupassen. Nachdem diese Schritte abgeschlossen sind, fordern Sie eine Erklärung von der Steuerbehörde (betalings-erklæring) an und bereiten Sie eine abschließende Erklärung vor, die von den Gesellschaftern unterzeichnet ist. Sobald diese Aufgaben erledigt sind, fahren Sie fort, das Unternehmen über das VIRK-System zu schließen.

Die Nutzung von MitID Erhverv für ein ApS

Um MitID Erhverv zu erhalten, muss ein Unternehmen zunächst ein Konto auf der Website MitID-Erhverv.dk registrieren und einrichten. Dieser Service ist für Unternehmen mit einem oder mehreren Mitarbeitern gedacht, die im Namen der dänischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zugang zu verschiedenen öffentlichen und privaten Selbstbedienungsfunktionen benötigen.

MitID Erhverv bietet zahlreiche Funktionen für Mitarbeiter, darunter den Zugriff auf die Unternehmens-E-Mail, das Einreichen von Steuererklärungen und das Einreichen von Mutterschaftsbericht für Kolleginnen und Kollegen. Allerdings müssen die Mitarbeiter vom Unternehmen ordnungsgemäß autorisiert sein, um bestimmte Selbstbedienungsfunktionen nutzen zu können. In der Regel können diese Berechtigungen direkt in MitID Erhverv verwaltet werden, jedoch können bestimmte Dienste, insbesondere die, die mit dem Finanzamt in Verbindung stehen, separate Autorisierungsprozesse erfordern.

Mitarbeiter können sich auch mit ihrem persönlichen MitID in die Selbstbedienungsplattformen des Unternehmens einloggen, was es ihnen ermöglicht, sowohl persönliche als auch geschäftliche Angelegenheiten über ein einziges Konto zu verwalten. Damit dies möglich ist, müssen sowohl das Unternehmen als auch der Mitarbeiter den Bedingungen zustimmen, die die Nutzung eines persönlichen MitID für arbeitsbezogene Zwecke erlauben. Es ist wichtig zu klären, dass persönliche und Unternehmensdaten immer vollständig getrennt bleiben, unabhängig davon, welche Anmeldemethode verwendet wird. Alternativ können Mitarbeiter auch wählen, ein separates MitID speziell für arbeitsbezogene Funktionen zu erstellen.

Wenn Sie Fragen zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Dänemark haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Proaktiv steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen bei allen Aspekten der Gründung und Verwaltung Ihres ApS zu helfen. Unser Team ist bereit, fachkundige Beratung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist, anzubieten.

Kommentare
Zurück zu Ihrer Antwort
BRAUCHEN SIE BUCHHALTUNG?
ANGEBOT BENÖTIGT:
Wir sind seit 15 Jahren auf dem dänischen Markt tätig.
All rights reserved © 2025
Datenschutzrichtlinie